Donnerstag, April 25, 2024
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Eigener Brunnen: Rentner soll in Zwangshaft

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Der Mann aus Putzkau in Sachsen nutzt seinen Brunnen und verweigert den Kauf von Leitungswasser. Der Hausarzt verhindert, dass er dafür ins Gefängnis kommt.

Damit konnte Erich Kaiser nun wirklich nicht rechnen. Donnerstagmorgen standen Polizisten vor seiner Tür.

Sie begleiteten eine Gerichtsvollzieherin. Die kam mit einem Haftbefehl. Der 77-Jährige sollte in „Erzwingungshaft“ genommen werden, so lange, bis er Auskunft über seine Vermögensverhältnisse gibt. Da der Putzkauer die Haustür nicht öffnete, wurde ein Schlüsseldienst gerufen. Der bohrte das Türschloss auf, berichtete Erich Kaiser. Ganz gefasst und sachlich.

Seit Jahren liegt er mit dem Unternehmen Wasserversorgung Bischofswerda über Kreuz. Er habe auf seinem Grundstück einen Brunnen und beziehe daraus sämtliches Trinkwasser, sagt er. Mehrere Jahre zahlte er die Grundgebühr, kündigte dann aber und stellte die Zahlungen ein. Dabei erklärte er, dass der Wasserversorger den Wasserzähler ausbauen und die Leitung zum Haus stilllegen soll. Auf Zahlungsaufforderungen reagierte Erich Kaiser nicht mehr; einen Termin zur Offenlegung seiner Verhältnisse ließ er verstreichen.

Nach seinen Angaben geht es um rund 600 Euro, die die Wasserversorgung einfordert. Erich Kaiser stellt klar, ihm gehe es nicht nur ums Geld, sondern auch ums Prinzip: „Ich habe noch nie einen Tropfen aus der öffentlichen Leitung genommen. Warum soll ich für etwas bezahlen, das ich gar nicht nutze?“

Matthias Schleif, Prokurist der Wasserversorgung, bestätigte am Freitag, dass es einen Rechtsstreit gibt, konnte sich im Detail aber nicht dazu äußern. Der Wasserverband fordert von Hauseigentümern, ihr Grundstück nicht nur ans öffentliche Netz anzuschließen, sondern daraus auch das Trinkwasser zu beziehen.

Erich Kaiser blieb das Gefängnis erspart. Die Familie rief ihren Hausarzt Dr. Günther Biesold. Der bestätigte gegenüber der Polizei, dass sein 77 Jahre alter Patient haftuntauglich ist. Das Problem ist damit aber nicht gelöst.

Quellen: sz-online.de vom 13.02.2015

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