Samstag, April 20, 2024
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Eilmeldung: Kandel-Prozess – Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Landau in der Pfalz – Wird Mias Mörder doch noch wirklich bestraft? In dem Verfahren um die Tötung eines 15-jährigen Mädchens im rheinland-pfälzischen Kandel hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Landgerichts Landau einlegt. Dies ermögliche es, die schriftliche Urteilsbegründung nach Zustellung des Urteils zu prüfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Im Anschluss werde man entscheiden, ob die Revision mit Aussicht auf Erfolg durchgeführt werden könne und aufrechterhalten werde.

Diese Entscheidung müsse binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils getroffen werden, so die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte Abdul D. war am Montag zu einer Einheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung von sieben Jahren sechs Monaten wegen Totschlags.

Der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Angeklagte hatte seine 15-jährige Ex-Freundin am 27. Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt mit einem Messer getötet. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Seit der Tat gab es zahlreiche Proteste politischer Gruppierungen in Kandel. Zudem war die Diskussion über eine Altersfeststellung von Flüchtlingen nach dem Mordfall wieder lauter geworden. Der Prozess gegen den zur Tatzeit womöglich noch minderjährigen Abdul D., der im April 2016 als unbegleiteter Flüchtling eingereist war, fand als Jugendstrafverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Bei der Revision kann das angefochtene Urteil lediglich auf Rechtsfehler überprüft werden.

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