Freitag, April 19, 2024
StartPolitikEuropaEinfach nur pervers: Steuerzahler muss auch für die Vollausstattung der Altkanzler aufkommen!

Einfach nur pervers: Steuerzahler muss auch für die Vollausstattung der Altkanzler aufkommen!

Berlin  – Nach der Kritik an der Ausstattung der Ex-Bundespräsidenten übt der Rechnungshof nun auch scharfe Kritik an der „lebenslangen Vollausstattung“ der früheren Bundeskanzler. Ergebnis eines 40 Seiten langen Prüfberichtes, über den die „Bild“ (Donnerstagausgabe) berichtet: Die zeitlich nicht befristete Bereitstellung „mehrerer Chefkraftfahrer“, Büros und Mitarbeiter sei grundsätzlich zu hinterfragen. Beim Umgang mit Steuergeld hätten die Alt-Kanzler zuletzt „Grenzen überschritten“, so der Rechnungshof.

Zwischen 2013 und 2015 hatte die Behörde alle staatlichen Zahlungen an frühere Kanzler unter die Lupe genommen. Bundeskanzler a.D. stünden „in keinem Amts- und Dienstverhältnis mehr“, sondern seien „in erster Linie Versorgungsempfänger“, begründet der Rechnungshof. Besonders kritisch sieht die Behörde, dass der Steuerzahler für Büro und Personal von Altkanzlern aufkommen muss.

Doch statt diese volle „Amtsausstattung“ zur „Abwicklung der früheren Aufgaben“ zu nutzen, würden von dort private Termine organisiert oder „Lobbyarbeit für bestimmte Interessengruppen“ betrieben. Kritisiert wird auch: Büro und Personal wurden für die „Erzielung zusätzlicher Einkünfte“ für „Aufsichts- und Verwaltungsratsmandate“ von „jährlich mehreren hunderttausend Euro“ genutzt. Der Rechnungshof fordert deshalb strenge Vorschriften für die Ausgaben von Ex-Kanzlern.

Denn: Egal ob Privatreise, Minibar, Room-Service, Kosten für Mitarbeiter – bisher zahlte das Kanzleramt angeblich jede eingereichte Rechnung widerspruchslos, schreibt die Zeitung. Da Helmut Schmidt und Helmut Kohl bereits verstorben sind, muss derzeit ausschließlich Gerhard Schröder noch fürchten, dass seine „Vollausstattung“ reduziert wird. (dts)

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