Freitag, März 29, 2024
StartPolitikAsienEinschränkungen der Pressefreiheit in Deutschland, der Türkei und EU

Einschränkungen der Pressefreiheit in Deutschland, der Türkei und EU

Der Fall Deniz Yücel zeigt sehr deutlich, dass Pressefreiheit in der Türkei nur noch auf dem Papier existiert. Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten sind in Erdogans Regime in Haft, zahlreiche kritische Medien geschlossen und Stimmen jenseits der regierenden AKP mittlerweile weitgehend verstummt.

Bis nach Deutschland hinein werden zudem Menschen eingeschüchtert, die den versiegenden Fluss von alternativen Informationen aus der Türkei durchbrechen.

Das Vorgehen des türkischen Staates gegen einen kritischen Kollegen, der nicht vor heißen Eisen wie

vielen weiteren kritischen Themen zurückschreckt, erinnert uns daran, wohin kontinuierliche Einschränkungen der Pressefreiheit führen können.

Einschränkungen der Pressefreiheit auch in Deutschland und der EU

Nun ist die Situation hierzulande natürlich eine sehr andere, doch Einschränkungen der Pressefreiheit sind in den letzten Jahren auch in Deutschland und anderen Ländern der EU zu beobachten. Auch sie wären bei einer veränderten politischen Lage geeignet, um ähnliche Vorwürfe gegen Journalisten zu konstruieren:

Mit dem BND-Gesetz ist beispielsweise eine Überwachung ausländischer Journalisten möglich, der Datenhehlerei-Paragraph kann den Umgang mit rechtswidrig erworbenen Daten (bspw. durch einen Hack) bestrafen und die neue EU-Anti-Terror-Richtlinie ist so schwammig formuliert, dass sie Journalisten in die Nähe einer Terror-Verherrlichung stellen könnte.

Wir wollen deswegen mit diesem Artikel ein bisschen vor der eigenen Haustüre zu kehren – und die Gesetze, Richtlinien und Pläne vorstellen, welche die Pressefreiheit hier bedrohen:

Mehr Überwachung durch das BND-Gesetz

Das BND-Gesetz ist nicht nur eine Ausweitung der Überwachungsbefugnisse des Auslandsgeheimdienstes, es erlaubt auch die Ausspähung und Ausforschung von Journalisten im Ausland und stellt damit eine Gefahr für deren Quellen und damit die Pressefreiheit dar.

Diesen Umstand kritisierten Vertreter von Journalistenverbänden genauso wie die OSZE und Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen. Das Gesetz wurde dennoch von der Großen Koalition beschlossen. Die Spionage gegen Medien hat beim BND eine lange Tradition: Seit den Neunziger Jahren forschte der Auslandsgeheimdienst die BBC und die New York Times aus.

 

Die Datenhehlerei schüchtert ein und schafft Rechtsunsicherheit

Der Datenhehlerei-Paragraph, den die große Koalition mit der Vorratsdatenspeicherung verabschiedete,  stellt den Umgang mit Daten unter Strafe, die jemand zuvor rechtswidrig erworben hat; es drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe. Betroffen vom Gesetz sind auch Journalisten, die häufig mit Material (z. B. Leaks) zu tun haben, das – juristisch betrachtet – unautorisiert kopiert wurde.

Damit wird der Umgang mit solchen Daten für Journalisten und Personen, die mit Journalisten zusammenarbeiten, zu einem juristischen Minenfeld. Deswegen klagt netzpolitik.org mit anderen zusammen gegen diese Einschränkung der Pressefreiheit. Die Auswirkungen des Gesetzes wurden zudem in Podcasts und Vorträgen näher beleuchtet.

Schwammige Terrorismus-Definitionen in der EU-Anti-Terror-Richtlinie

Die gerade verabschiedete EU-Anti-Terror-Richtlinie stellt auch das Verbreiten und die Glorifizierung von terroristischen Inhalten unter Strafe, unterlässt es jedoch, diese Verherrlichung näher zu definieren. Dies könnte zu ungerechtfertigten Eingriffen in die Presse- und Meinungsfreiheit führen, befürchten Bürgerrechtsorganisationen.

Eine Richtlinie zu verabschieden, die derart unklar formuliert ist und so viele Missbrauchsmöglichkeiten offenlässt, sei rücksichtslos und waghalsig. „Die Richtlinie bringt nur wenige offensichtliche Verbesserungen für die Sicherheit, aber ihre Mehrdeutigkeit und Unschärfe schafft große Risiken für demokratische Freiheiten“, so Maryant Fernández Pérez von der NGO European Digital Rights (EDRi).

EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen

Im vergangenen April verabschiedete das EU-Parlament eine Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – eine Einschränkung der Pressefreiheit, vor allem durch die mögliche Kriminalisierung von Quellen und Whistleblowern. Die Richtlinie wurde unter anderem von den Redakteursausschüssen der öffentlich-rechtlichen Sender scharf kritisiert.

Die Richtlinie sei geeignet, „die journalistischen Recherchemöglichkeiten einzuschränken, Journalisten einzuschüchtern und die redaktionelle Arbeit durch hohe Kostenrisiken zu behindern“.

  

Anti-Hate-Speech-Maßnahmen von Union und SPD

In Positionspapieren fordern Union und SPD einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Wir sehen in dieser Forderung die Einführung eines Klarnamen-Internet durch die Hintertüre. Eine solche Gesetzesänderung könnte für Whistleblower sehr gefährlich werden, da bei Leaks und unliebsamen Veröffentlichungen eine Persönlichkeitsverletzung schnell konstruiert ist.

Durch den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch könnte die Identität von unbedachten Whistleblowern künftig deutlich einfacher enttarnt werden – und so das Offenbaren gesellschaftlich und politischer wichtiger Informationen erschweren. Auch das wäre eine Einschränkung der Pressefreiheit.

Literatur:

Ausstieg aus dem technogenen System von Zeland Vadim

Big Data: Büchse der Pandora von Martin Malirsch

Die smarte Diktatur: Der Angriff auf unsere Freiheit von Harald Welzer

NSA, BND & Co.: Die Möglichkeiten der Geheimdienste: Technik, Auswertung, Gegenmaßnahmen von Gilbert Brands

Die von uns verfassten Inhalte stehen, soweit nicht anders vermerkt, unter der Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 3.0.

http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/

Beitragsbild: PublicDomain/netzpolitik.org

Quellen: PublicDomain/netzpolitik.org am 28.02.2017

 

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »