Freitag, April 19, 2024
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Erdogan verstößt gegen eigenes Gesetz: Türkisches Wahlgesetz gestattet keinen Wahlkampf im Ausland

„Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden,“ heißt es im Wahlgesetz der Türkei.

Wahlkampfauftritte im Ausland und in diplomatischen Vertretungen außerhalb der Türkei verstoßen gegen das türkische Wahlgesetz. Dort heißt es in Artikel 94/A: „Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden.“

Der Vertreter der Oppositionspartei CHP in der Wahlkommission, Mehmet Hadimi Yakupoglu, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Regierungspartei AKP selbst habe das Gesetz 2008 eingeführt.

In dem Gesetz sei aber nicht geregelt, wer dessen Einhaltung kontrolliere und welche Strafen bei Verstößen angewendet würden, sagte Yakupoglu. „Deshalb besteht es nur als moralische Regel.“ Die Vorgabe werde von „allen Parteien“ missachtet.

Nicht nur die AKP, auch Oppositionsparteien betreiben immer wieder Wahlkampf im Ausland. Der „Leiter der Ak Partei-Wahlkampagne im Ausland“, der Abgeordnete Mustafa Yeneroglu, äußerte sich auf dpa-Anfrage nicht zu dem Thema. (dpa)

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