Dienstag, April 23, 2024
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Erstaunliches vom Verfassungsgerichtspräsidenten

Der Präsident des Bundesverfassungsgericht, Andreas Voßkuhle, hat sich drastisch kritisch gegenüber Äußerungen führender CSU-Politiker und – früher schon – gegenüber der AfD geäußert (cicero.de, 27.7.18). Aufgabe eine Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ist es, zu verfassungsrechtlich möglichst überzeugenden Entscheidungen des Gerichts optimal beizutragen. Oberster Apostel oder Chefpädagoge für politische Moral ist er nicht. Wenn er sich jenseits der ihm verfassungsmäßig zugewiesenen Aufgabe äußert, kann er auch nicht den Respekt einfordern, der seinem hohen Amt gebührt.

Von Peter Wörmer

Zur Rechtsstaatlichkeit, wesentlicher Teil des verfassungsrechtlichen Fundaments unseres Staates, gehört das begründete Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz. Darum ist es in der Bundesrepublik ohnehin nicht gut bestellt – etwa wegen des Weisungsrechts der Justizminister gegenüber den Staatsanwälten. Um das Vertrauen in Unparteilichkeit zu stärken, ist es gute Tradition, dass sich Richter mit Einmischung in den öffentlichen politischen Meinungskampf zurückhalten. Das ist besonders angebracht für die Richter des Bundesverfassungsgerichts, die auf hoher Ebene letztinstanzlich über politisch brisante Fragen zu entscheiden haben und die  praktisch von hohen Parteifunktionären ausgekungelt und nur auf Zeit, auf 12 Jahre berufen werden. Verfassungsrichter sollten besonders bemüht sein, keine Zweifel an ihrer Unparteilichkeit aufkommen zu lassen.

Herr Voßkuhle sieht dies offensichtlich anders, ohne Begründung. Wenn er einen Niedergang der politischen Kultur beklagt, so ist leider festzustellen, dass er mit seiner Einmischung in den politischen Meinungskampf selbst zum Niedergang der staatlichen Ordnung beiträgt.

Dies wird noch verschärft dadurch, dass diese Einmischung völlig unqualifiziert ist: Voßkuhle kritisiert scharf Seehofers Feststellung von der „Herrschaft des Unrechts“ vom Februar 2016 im Zusammenhang mit der Merkelschen „Flüchtlings“politik. Angesichts der vielen Rechts- und auch Verfassungsbrüche im Zusammenhang mit dieser Politik erscheint aber Seehofers Feststellung wohlbegründet. Auch Voßkuhle verrät uns nicht, wieso jene Politik dem „Wohl des deutschen Volkes“ dienen könnte, dem Merkel sich mit ihrem Amtseid verpflichtet hat. Das Bundesverfassungsgericht hat ein äußerst klägliches Bild abgegeben, als es begründungslos (!) ablehnte, sich mit der Verfassungsbeschwerde von Professor Karl Albrecht Schachtschneider gegen diese Politik auch nur zu befassen. Es hat damit Rechtsschutz in einer Frage von existenzieller Bedeutung verweigert. Respekt vor sehr vielen, aus schlimmen Gründen äußerst besorgten Bürgern sieht anders aus. Selbstkritik wäre überfällig.

Der AfD unterstellt Voßkuhle „antidemokratischen Populismus“, „Populisten nehmen für sich in Anspruch, zu wissen, was das Volk will und behaupten, dass diejenigen, die sich gegen diese Anmaßung von Wissen stellen, Volksverräter sind,“ man könne beispielsweise nicht von einem homogenen Volk ausgehen, weil das überhaupt nicht existiere. Der AfD etwas zu unterstellen und dann dagegen zu polemisieren, ist zwar verbreitet, aber unter demokratischem Niveau. Die AfD maßt sich nicht an, zu wissen, was das Volk will, sie geht auch nicht von einem homogenen Volk aus.

Offensichtlich haben uns in der Vergangenheit viele Migranten tatsächlich bereichert, z.B. französische Hugenotten, Niederländer, Polen, Ostjuden, Vietnamesen. AfD-Funktionäre, -Mitglieder und –Wähler sind sehr häufig integrierte Menschen mit Migrationshintergrund, die beklagen, dass nun alle jene Eigenschaften europäisch-deutscher Kultur und Staatlichkeit, deretwegen sie oder ihre Eltern hergekommen sind und die sie so schätzen, Stück für Stück vor die Hunde gehen. Der orthodoxe Islam – mit wörtlichem Verständnis des Koran – ist mit keinem Grundwert des Grundgesetzes und unserer Kultur vereinbar. Das ist beweisbare Tatsache, vielleicht Herrn Voßkuhle unbekannt. Maßt er sich Wissen an? Hunderttausende orthodoxe Muslime ins Land zu lassen, die diesen Grundwerten nicht nur feindlich gegenüberstehen, sondern darüber hinaus das Land einem System mit gegensätzlichen Grundwerten unterwerfen wollen, ignoriert ein Verfassungsgerichtspräsident anscheinend einfach. Das ist immerhin – erstaunlich.

Quelle!

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