Donnerstag, März 28, 2024
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Es droht zu harte Strafe: Verwaltungsgericht untersagt Abschiebung von Schwerverbrecher nach Tunesien

Ein tunesischer Schwerverbrecher wird nicht in seine Heimat abgeschoben, weil ihm dort eine schwere Strafe droht. Der Mann gilt als Terrorverdächtiger und war an einem Anschlag mit Todesfolge beteiligt. Er darf in Deutschland bleiben.

Ein im Februar festgenommener terrorverdächtiger Tunesier darf nicht in seine Heimat abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gab am Mittwoch einem Eilrechtsschutzantrag des Mannes statt.

Das Verwaltungsgericht hatte im April entschieden, dass der als mitverantwortlich für den tödlichen Angriff auf das Bardo-Museum in Tunis geltende Tunesier abgeschoben werden dürfe, sofern die tunesische Regierung völkerrechtlich verbindlich einen Verzicht auf die Todesstrafe erklärt. Dies sei in der vor rund zwei Wochen übermittelten Verbalnote aus Tunis nicht geschehen, erklärte das Gericht. Für den Antragsteller gebe es damit „keinen hinreichenden Schutz vor der Todesstrafe“. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Als weitere Auflage hatte das Gericht im April verlangt, dass die Behandlung und Unterbringung des Terrorverdächtigen in allen Stadien seines Ermittlungs- und Strafverfahrens einschließlich einer Haft den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen müsse. Außerdem müsse der konsularischen Vertretung Deutschlands ungehinderter Zugang zu dem Mann gewährt werden, solange er in Haft sei.

Der Tunesier war am 1. Februar im Zuge einer Großrazzia in Hessen festgenommen worden. Er soll in Deutschland ein Netzwerk für einen Anschlag aufgebaut haben, konkrete Pläne für ein Attentat gab es nach Ermittlerangaben aber noch nicht.

Grundsätzlich bejahte das Gericht das Interesse an einer Ausweisung des Manns, weil von ihm eine Gefahr ausgehe. Wegen der fehlenden Schutzauflagen untersagten die Verwaltungsrichter dem Bundesamt aber nun, die Abschiebung des Tunesiers in die Wege zu leiten.

Bei dem Anschlag von Bardo waren am 18. März 2015 21 ausländische Touristen getötet worden. Zu dem Angriff, den die Sicherheitskräfte erst nach mehreren Stunden beenden konnten, bekannte sich die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS).

Beitragsbild: DAMIEN MEYER/AFP/Getty Images

Quelle: (afp)

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