Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll statt der umstrittenen Schiedsgerichte, die ursprünglich im TTIP-Abkommen zwischen der EU und den USA vorgesehen waren, ein Investitionsgericht geschaffen werden. Brüssel reagierte damit auf die Bedenken von TTIP-Gegnern, die die Schiedsgerichte als intransparent und undemokratisch bemängeln.
Zuletzt häuften sich jedoch die Einwände an dem von Brüssel dann ausgearbeiteten Reformvorschlag. So hatte der Deutsche Richterbund scharfe Kritik an dem “Sondergericht” geübt. Auch die EAJ sieht keine Rechtsgrundlage, ein neues Gericht für Investorenklagen außerhalb des bestehenden europäischen Gerichtssystems zu errichten. “Zudem entspricht der Vorschlag der Europäischen Kommission nicht den internationalen Standards, um die Unabhängigkeit der Richter zu garantieren, um einen fairen Prozess und eine unabhängige Verhandlung gegenüber den Parteien sicherzustellen”, kritisierte Régnard.
Quelle: dts Nachrichtenagentur
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