Freitag, März 29, 2024
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Facebook attackiert Maas: Gesetz gegen Hass im Netz ist “umfassend rechtswidrig”

Facebook hat sich in einer Stellungnahme entschieden gegen das von Bundesjustizminister Maas geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ausgesprochen.

Facebook hat sich in einer Stellungnahme gegen das von  Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ausgesprochen.

In dem Schreiben, dass der „Wirtschaftswoche“ vorliegt, heißt es unter anderem, dass das Gesetz „umfassend rechtswidrig“ und „ungeeignet” sei, um “Hate Speech” und Falschmeldungen zu bekämpfen.

Weiter heißt es dort: „Der Gesetzesentwurf ist unvereinbar mit dem Europarecht, wirft datenschutzrechtliche wie rechtsstaatliche Bedenken auf und missachtet die Gesetzgebungskompetenz der Länder“.

Laut Gesetzentwurf sollen “offenkundig strafbare” Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. In komplizierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke sieben Tage Zeit. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

Laut dem Bericht sieht das soziale Netzwerk eher den Staat in der Pflicht als sich selbst: „Der Rechtsstaat darf die eigenen Versäumnisse und die Verantwortung nicht auf private Unternehmen abwälzen. Die Verhinderung und Bekämpfung von Hate Speech und Falschmeldungen ist eine öffentliche Aufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf.“ Facebook fordert in seiner Stellungnahme eine europäische Lösung und warnt vor einem „nationalen Alleingang“.

Auf einer Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion hat auch Facebook-Lobbyisitin Eva-Maria Kirschsieper über das NetzDG diskutiert. Dabei sprach sie von “klarer Europawidrigkeit” des Gesetzes und von einer Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz.

Facebook beanstandet außerdem die Bußgelder, deren Höhe „außer Verhältnis zu dem sanktionierten Verhalten“ stehe. Zudem befürchte das Netzwerk finanzielle Schäden durch das Gesetz. Laut einer Studie von Bitkom müssten die Netzwerke dann jährlich rund 530 Millionen Euro stemmen.

Auch Journalisten und Wirtschaftsverbände leisten gegenüber dem Gesetz, dass Maas noch vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen will, Widerstand. Wenn der Justizminister seinen Entwurf nicht durchsetzen kann, ist er mit Ablauf der Wahlperiode nichtig.

Nach der Analyse eines Rechtsprofessors steht das Gesetz auf dünnen Füßen und wird vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben: Es enthält fundamentale Fehler.

Beitragsbild: Armin Weigel/dpa

Quelle: Epoch Times

 

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