Dienstag, April 23, 2024
StartZARONEWS PresseAgenturFacebook: Erste Abmahnung nach Nutzung des "Share-Buttons"

Facebook: Erste Abmahnung nach Nutzung des „Share-Buttons“

Für Facebook-Nutzer kann einiges schiefgehen, wenn die Urheberschaft bei geteilten Bildern nicht geklärt ist

Deutsche hatte Beitrag der Bild-Zeitung geteilt und Abmahnung kassiert- Experten warnen vor Abmahnwelle

Eine deutsche Facebook-Nutzerin soll 1.000 Euro an einen Fotografen zahlen, weil sie einen Beitrag der Bild-Zeitung geteilt hat. Sie erhielt eine Abmahnung des

Urhebers und ging eine außergerichtliche Einigung über 500 Euro ein. Die Inhaberin einer Fahrschule hatte den Medienbeitrag, in dem es um Verkehrsdelikte des Fußballers Marco Reus ging, direkt über den

"Share-Button" geteilt, der im Originalbeitrag der Bild-Zeitung eingebettet war. Damit hatte sie keine Möglichkeit, das Bild aus ihrem Posting zu entfernen. Der Fotograf beanstandete etwa, dass er nicht als Urheber genannt werde.

Neues Abmahn-Geschäftsmodell?

Das Urteil sei für Nutzer "besonders überraschend", erklärt der deutsche IT-Anwalt Christian Solmecke. Denn man könne "weder verhindern, dass das Bild gezeigt wird, noch (…) die Größe des Bildes so variieren, dass eventuell noch der Name des Urhebers sichtbar wird". Damit bestünde laut Solmecke ein großer Unterschied zum selbstständigen Setzen eines Linkes, indem man die URL in ein neues Posting kopiere. Er fürchtet nun, dass ein neues Abmahn-Geschäftsmodell entstehe. Denn täglich teilen zigtausende Nutzer Beiträge von Medienhäusern oder Blogs

Vertrauensfrage

Grundsätzlich vergibt der Betreiber der Facebook-Seite die Lizenz für benutzte Fotos. Blogs oder Medienhäuser müssen also sicherstellen, dass sie die Fotos als Vorschaubild auch in sozialen Netzwerken verwenden dürfen. Dem Nutzer bleiben wenige Möglichkeiten, die Urheberschaft und den korrekten Einsatz des Fotos festzustellen. Laut Solmecke bliebe den Usern also wenig über, außer sich an große, renommierte Seiten zu halten, denen man vertraue.

Ansprüche weiterreichen

Allerdings zeigt der konkrete Fall, dass es Nutzer auch bei der Bild-Zeitung erwischen könne. Wie t3n berichtet, könnte in weiterer Folge allerdings Regressansprüche der Nutzer bei den Seitenbetreibern erwachsen. Diese könnten die Forderungen von Urhebern also weiterreichen. Das sei rechtlich bereits legitimiert. Der Vorfall zeigt jedenfalls erneut, wie die Digitalisierung das Urheberrecht verkompliziert. (fsc, 24.3.2015)

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »