Donnerstag, April 25, 2024
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Facebook-Klage in Wien: Urteil ergeht schriftlich

Max Schrems am Landesgericht Wien.

Unternehmen: Von Max Schrems konstruierte Sammelklage ist unzulässig

In einem Rechtsstreit um Datenschutz will Facebook Schadenersatzansprüche aus einer Sammelklage in Österreich abschmettern. Am Donnerstag ist zunächst nicht das Thema Datenschutz im Vordergrund gestanden, sondern ob das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen überhaupt Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 3)zuständig und die Klage zulässig ist. "Die vom Kläger konstruierte Sammelklage ist unzulässig", sagte Facebook-Anwalt

Nikolaus Pitkowitz.

25.000 Facebook-Nutzer angeschlossen

Gegen Facebook hat der 27-jährige Student Max Schrems geklagt. Er wirft dem Online-Netzwerk vor, Datenschutzrichtlinien zu verletzen, indem es etwa die Gewohnheiten seiner Nutzer ausspähe und persönliche Daten weitergebe. Dem Verfahren schlossen sich weltweit25.000 weitere Facebook-Nutzer an. Sie hatten ihre Ansprüche im Zuge einer Sammelklage an Schrems abgetreten.

Facebook argumentiert nun, es sei nicht möglich, dass Schrems in Österreich einen Zivilprozess nach Vorbild einer US-Sammelklage führe. Andere Facebook-Nutzer müssten in ihrem Heimatland klagen. Schrems' Anwalt Wolfram Proksch wies das zurück: "Wir sind der Meinung, das Gericht ist zuständig, und zwar sehr wohl auch für alle Ansprüche von Verbrauchern, die Max Schrems abgetreten wurden." Facebook versuche jeglichen Klagen über formalrechtliche Vorwände aus dem Weg zu gehen. "Facebook möchte nicht geklagt werden können."

Das Unternehmen hat nun eine Frist von drei Wochen, um Übersetzungen von eingereichten Dokumenten der klagenden Partei vorzulegen. Diese hat wiederum genauso lange Zeit, um dann darauf zu reagieren. Das Urteil wird frühestens in sechs Wochen schriftlich ergehen.

Weiteres Verfahren in Irland

Es ist bereits das zweite Datenschutzverfahren, das Schrems gegen Facebook führt. 2011 hatte er Beschwerde bei der irischen Datenschutzbehörde eingelegt – von dort leitet das Unternehmen sein internationales Geschäft außerhalb Nordamerikas. Der Fall liegt nun beim Europäischen Gerichtshof.

Schrems erklärte am Donnerstag, die irische Behörde habe sich nach seiner Einschätzung nicht wirklich um sein Anliegen gekümmert. Daher habe er als Alternative den Zivilprozess in Wien initiiert, der auf breite Unterstützung gestoßen war. Neben jenen 25.000 Facebook-Nutzern, die sich der Sammelklage bereits angeschlossen hatten, gebe es weitere 50.000 Interessenten.

Facebook befürchtet widersprüchliche Entscheidungen

Facebook ist der zusätzliche Rechtsstreit in Wien jedoch ein Dorn im Auge. Nach Einschätzung des Unternehmens handelt es sich bei dem Verfahren in Irland bereits um einen Zivilprozess. Ein parallel geführtes Zivilverfahren in Wien berge die Gefahr, "dass zwei widersprüchliche Entscheidungen gefällt werden", sagte Facebook-Anwalt Pitkowitz.

Facebook sieht sich wiederholt mit dem Vorwurf mangelnden Datenschutzes konfrontiert. Zuletzt hatte der deutsche Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar rechtliche Schritte angekündigt, nachdem der US-Konzern die Antwort auf einen Fragenkatalog verweigert hatte.

(Reuters, 9.4.2015)

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