Donnerstag, März 28, 2024
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Facebook löscht User-Inhalte im Auftrag der Bundesregierung – Strafanzeige gegen Zuckerberg

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Facebook hat in dieser Woche mit der Kontrolle von Postings auf seiner Website begonnen. Das Unternehmen teilte mit, es werde sicherstellen, dass

„schlechte Inhalte“ entfernt werden. Diese Inhalte werden Facebook von Nutzern gemeldet und dann von einem deutschen

Dienstleister entfernt.

 

Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat bei seinem Besuch in Deutschland dem Wunsch der Bundesregierung stattgegeben, seine Seite auf Inhalte von deutschen Nutzern zu durchforsten.

Die Nachrichtenagentur AFP meldet, dass Zuckerberg bekanntgegeben habe, dass in Deutschland inzwischen 200 Stellen eingerichtet wurden, die sicherstellen sollen, dass „schlechte Inhalte“ nicht auf Facebook stehen.

Was unter dem reichlichen vagen Begriff der „schlechten Inhalte“ zu verstehen ist, ist unklar. In der aktuellen Debatte sollen sich die Maßnahmen auf ausländerfeindliche Hassparolen beziehen. Zuckerberg sagte: „Bis vor kurzem haben wir das in Deutschland nicht gut genug gemacht.“ (Facebook: Das Märchen vom heiligen Mark)

Das Unternehmen hatte im November versprochen, gegen Hetze vorgehen zu wollen, allerdings erst, nachdem die Bundesregierung Facebook dazu aufgefordert hatte. Dies ist erstaunlich, weil es eigentlich nicht erst der Aufforderung und dem Druck der Bundesregierung bedurft hätte, um solche Inhalte zu erkennen und zu entfernen.

Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt unklar, wie ein US-Unternehmen herausfinden will, ob es sich bei einem Posting um zulässige Meinungsäußerung handelt oder tatsächlich geltende Gesetze verletzt werden. Selbst für Gerichte ist dies ein aufwändiger Prozess, diese Unterscheidung herauszuarbeiten.

Bei Facebook läuft das Verfahren dagegen völlig intransparent ab: Facebook hat dieAufgabe an einen Dienstleister delegiert, der zu völligem Stillschweigen verpflichtet ist. Die zum Bertelsmann-Konzern gehörende Arvato in Güterloh hat diese Aufgabe übernommen, verweist jedoch an Facebook zu Detailanfragen (Bertelsmann: Hitlers bester Lieferant – gegenwärtige Einflussnahme).

Mit der Pressestelle von Facebook haben viele deutsche Medien allerdings keine besonders guten Erfahrungen gemacht: Eine Anfrage der Deutschen Wirtschafts Nachrichten vom 22. September 2015 ist bis heute unbeantwortet geblieben.

Auch das Verfahren von konkreten Löschanfragen ist nicht zu durchschauen: Nach Informationen der Deutschen Wirtschafts Nachrichten wird Arvato ausschließlich auf Hinweise von Nutzern tätig. Die Sachbearbeiter, deren besondere Kompetenz bei der „Sprache“ liegen soll, löschen Inhalte also aufgrund von Hinweisen Dritter.

Es ist unbekannt, ob sich diese Hinweisgeber in irgendeiner Form zu erkennen geben müssen oder ob Löschaufforderungen auch anonym erfolgen können.

Ob es sich bei den Hinweisen um Denunziationen handelt, wird von den Sachbearbeitern vermutlich nur schwer zu klären sein: Dem Vernehmen nach gibt es eine regelrechte Flut von Löschaufforderungen.

Es ist schwer vorstellbar, dass die Sachbearbeiter eine angemessene Einzelfall-Prüfung vornehmen können. Schon bisher war es bei Facebook so, dass Posts stets ohne Anhörung der Beschuldigten gelöscht wurden.

Dies ist problematisch, weil Zuckerberg am Freitag selbst einräumte, mit dem Dilemma bisher überfordert gewesen zu sein: Den Verantwortlichen seien die spezifisch deutschen Aspekte dieses Problems früher nicht klar gewesen, räumte der Unternehmensgründer bei einer Veranstaltung mit Fans in Berlin ein.

Dass beim Vorgehen gegen Hass im Internet auch ein besonderes Augenmerk auf Hetze gegen Migranten gelegt werden müsse, habe Facebook erst lernen müssen. Einen Anstoß habe ihm hier ein Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer UN-Veranstaltung gegeben, sagte Zuckerberg laut AFP.

Es ist äußerst fraglich, ob ausgerechnet Facebook, dem erst vor wenigen Monaten klar geworden ist, dass Hass-Postings ein Problem sind, die geeignete Instanz ist, um über Inhalte auf deutschsprachigen Websites zu befinden. Offenbar geht es auch um die Kontrolle von politischen Themen: So wurden die Deutsch-Türkischen Nachrichten zensuriert, weil in einer Artikelüberschrift die PKK genannt wurde. Die Administratoren der DTN wurden für 24 Stunden gesperrt.

Eine Reaktion von Facebook liegt nicht vor (Propaganda-Book: Facebook blockiert US-kritische Webseiten zum Syrien-Konflikt).

Es ist unbekannt, ob Facebook von der Bundesregierung oder den politischen Parteien bei konkreten Löschungen angeleitet wird. Es ist gerade im Hinblick auf den Eingriff bei den DTN ebenfalls unklar, ob Facebook Inhalte in Deutschland nach Vorgaben der US-Regierung löschen lässt (Internet: BGH erlaubt Sperrung von Webseiten).

Auch in der Bundesregierung ist der Ton in den vergangenen Wochen wesentlich schärfer geworden. So rückte Bundesjustizminister Heiko Maas einen der angesehensten Juristen Deutschlands in die Nähe der „geistigen Brandstifter“: Der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio hatte für die CSU ein Gutachten erstellt, in dem er zu dem Ergebnis kam, dass die dauerhafte Grenzöffnung nicht im Einklang mit der Verfassung stehe.

Ob di Fabios Gutachten auch unter die Lösch-Arbeiten von Facebook fallen wird – etwa, wenn dieses auf Facebook gepostet und an Arvato von anonymen Kontrolleuren als „Brandstiftung“ gemeldet wird, ist schwer abzuschätzen.

Natürlich ist es Facebook als einem privaten US-Unternehmen völlig unbenommen, in dieser Sache zu entscheiden, welche Inhalte das Unternehmen auf seinen eigenen Seiten veröffentlicht wissen will. Es ist dem Unternehmen ebenfalls unbenommen, seine publizistischen Grundsätze eng mit der Bundesregierung abzustimmen. So lange die Nutzer davon profitieren, die Seite gratis verwenden zu können, haben sie keinerlei Mitwirkungsrechte.

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(Vom Hetz-Verlag der Bild-Zeitung erhalten: Mark Zuckerberg ist der erste Gewinner des neu gegründeten Axel Springer Awards – Die „Bild, der Pranger und das Denunziantentum: „BILD stellt die Hetzer an den Pranger“)

Hatespeech: Ermittlungen gegen deutsche Facebook-Manager eingestellt

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat eine Strafanzeige gegen drei Facebookmanager fallengelasssen, geklagt wurde wegen Beihilfe zur Volksverhetzung. Nun versuchen die Kläger Facebook-Gründer Mark Zuckerberg vor Gericht zu ziehen.

Die Ermittlungen gegen drei Facebook-Manager in Deutschland sind von der Hamburger Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Sie prüfte eine Strafanzeige wegen der vorsätzlichen Beihilfe zur Volksverhetzung.

Eine strafrechtliche Verantwortung der Beschuldigten für die umgehende Löschung der Hass-Postings im sozialen Netzwerk habe nicht festgestellt werden können, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Die Manager sind bei der Facebook Germany GmbH, die laut Staatsanwaltschaft im Wesentlichen mit der Akquise von Werbekunden in Deutschland zur Finanzierung des Online-Portals facebook.com befasst sei. Das Verfahren wurde den Angaben zufolge am 3. Februar eingestellt.

Neue Klage gegen Zuckerberg

Die Strafanzeige war im Oktober von einem Anwalt aus Würzburg gestellt worden. Er argumentierte, dass ohne die Werbeeinnahmen, die die Facebook-Firma in Hamburg erzeuge, das Portal nicht betrieben werden könne. Kritisiert wurde, dass von Nutzern veröffentlichte Hassbotschaften von Facebook nicht gelöscht wurden. Der Würzburger Anwalt hat nun zusammen mit einem Kollegen aus Köln eine neue Strafanzeigen gestellt, die sich jetzt gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg richtet.

In eigener Sache: Da immer mal wieder unser Account auf Facebook blockiert wird oder unsere Artikel „verschwinden“, haben wir eine zweite Community auf dem russischen Pendant vk.com aufgemacht: http://vk.com/public115866061

Literatur:

Die globale Überwachung: Der Fall Snowden, die amerikanischen Geheimdienste und die Folgen von Glenn Greenwald

Bürger im Visier der Geheimdienste

Die Akte Wikipedia: Falsche Informationen und Propaganda in der Online-EnzyklopädievonMichael Brückner

NSA, BND & Co.: Die Möglichkeiten der Geheimdienste: Technik, Auswertung, Gegenmaßnahmen von Gilbert Brands

Quellen: PublicDomain/Deutsche-Wirtschafts-Nachrichten/heise.de am 27.02.2016

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