Samstag, April 20, 2024
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Familienministerin Karmasin (ÖVP) will Kinderehen unterbinden

Familien- und Jugendministerin Sophie Karmasin (ÖVP) will Kinderehen unterbinden. Lösen könnte man das, indem die Eheschließung künftig erst ab 18 Jahren erlaubt wird, sagte Karmasin am Dienstag gegenüber Ö1. „Alles, was drunter ist, wird annulliert“, damit würden Kinderehen in Österreich ausgeschlossen.

„Kinderehen und Zwangsehen, ob in Kindes- oder Erwachsenenalter, gilt es klar zu unterbinden“, betonte Karmasin in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Man habe in Österreich bereits viel in diesem Bereich unternommen, erinnerte die Ministerin etwa daran, dass mit Jahresbeginn 2016 der Straftatbestand Zwangsheirat umgesetzt wurde, um Zwangsehen zu unterbinden. Zwangs- und Kinderehen entstünden „in Parallelgesellschaften und entsprechen keinesfalls unserem Wertebild und -Fundament“, erklärte Karmasin. „Unsere nächste Hauptaufgabe ist die Unterbindung von Kinderehen“, das Wohl der Kinder müsse im Mittelpunkt stehen.

FPÖ begrüßt Vorschlag

Inhaltlich positiv, aber skeptisch bezüglich der Umsetzung reagiert die FPÖ: „Da die Regierung das Problem nun – nach jahrelanger Schrecksekunde – auch erkannt hat, sollten wir rasch handeln und die Änderungen noch im Herbst beschließen“, forderte Frauensprecherin Carmen Schimanek. „Schließlich soll niemand denken, dass es sich bei der plötzlichen Erkenntnis der Ministerin um reines Wahlkampfgetöse handelt.“

Kinderehen bisher anerkannt

In Österreich gilt bisher das Eherecht des Herkunftslandes, sprich ausländische Ehen sind hierzulande grundsätzlich gültig, außer einer der Partner ist jünger als 14 („ordre public“). Heiraten darf man in Österreich zwar grundsätzlich ab 18. Allerdings ist eine Heirat ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dann möglich, wenn der Ehepartner über 18 Jahre alt ist, die Eltern einverstanden sind und eine Ehemündigkeitserklärung vom Gericht vorliegt.

Deutschland hat Heiratsverbot beschlossen

In Deutschland hat der Bundestag vor einigen Wochen ein Heiratsverbot für Jugendliche beschlossen, die Ehemündigkeit wurde auf 18 Jahre hinaufgesetzt. Die Neuregelung sieht auch die Aufhebung der meisten bestehenden Kinderehen vor. Ehen unter 16 gelten künftig von vornherein als nichtig. Mit dem Gesetz reagierte die Bundesregierung auf die steigende Zahl verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind. Im vergangenen Jahr wurde die Zahl von 1.475 im Ausland geschlossenen Ehen mit minderjährigen Partnern genannt, darunter 361 mit Kindern unter 14 Jahren.

Beitragsbild: APA

Quelle: Info Direkt

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