Donnerstag, März 28, 2024
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Flüchtling tötete Helferin nach Sex-Party

Im Vorjahr war der 24-jährige Abdou nach Europa geflüchtet und stellte zuerst in Italien, dann in der Schweiz, in Deutschland und auch in Österreich einen Asylantrag. Trotz massiver Unterstützung der Refugee-Helfer­szene, zu der auch Germanistikstudentin und Au-pair-Girl Lauren M. aus Colorado zählte, wurde der Gambier vergangenen Dezember nach Rom abgeschoben.

Verdächtiger wurde am Westbahnhof aufgegriffen
Er selbst will dann nie wieder nach Wien zurückgekehrt sein, und alle Ereignisse, die sich daraufhin in Österreich abspielten, hätten mit ihm nichts zu tun.

Doch die Geschichte und die Beweise, die von der Staatsanwältin am Mittwoch am Landesgericht vorgetragen wurden, sind so hieb- und stichfest, dass der Angeklagte Abdou I. alias „Pascal“ nur noch staunen und stottern konnte: „Stimmt nicht …“

● Laut Anklage soll der Flüchtling als Illegaler am 18. Dezember am Westbahnhof auf Lauren M. getroffen sein. Die Studentin gewährte dem obdachlosen Flüchtling aus Mitleid Unterkunft in ihrer Ein-Zimmer-Wohnung und ging mit ihm zur Asylberatung.

● Davon will Abdou vor Gericht nichts mehr wissen und lügt frech: Er sei Dealer gewesen und sie Kundin, die das Kokain mit Sex bezahlt habe. Doch Lauren hatte nie etwas mit Drogen am Hut. Aber Sex hatte sie gerne, und das mit unterschiedlichen Partnern.

● Laut Zeugen und Polizei gab sie am 23. Jänner eine Party in ihrer kleinen Wohnung, bei der drei junge Afghanen bis in die Morgenstunden blieben. Mit einem hatte sie Sex im Bad. Mit allen drei schlief sie auf der Matratze ein.

● Am nächsten Tag kam Abdou, der einen Schlüssel für die Bude hatte. Er wartete, bis die anderen jungen Männer gegangenen waren, und hatte laut DNA-Gutachten ebenfalls Sex mit der Amerikanerin. Dabei drückte er ihr den Kopf so stark gegen den Polster, dass sie erstickte.

● Dass sie sich nicht wehrte, lässt sich nur dadurch erklären, dass Lauren geschlafen hatte, als Abdou über sie herfiel. Danach versuchte er, die Wohnung anzünden, was ihm misslang. Aber auf den Streichhölzern hinterließ er weitere DNA-Spuren.

● Dann floh er mit dem gestohlenen Handy des Opfers in die Schweiz. Die Einlog-Daten lieferten einen weiteren Beweis, dass Abdou die Tat begangen hatte. So sprachen die Geschworenen ihn mit 8:0 Stimmen schuldig. Das nicht rechtskräftige Urteil: lebenslange Haft.

(kor)

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