Donnerstag, März 28, 2024
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Flüchtlinge bleiben dauerhaft in Deutschland – 2016 waren es 99,999 Prozent

Flüchtlinge, die einen Schutzstatus in Deutschland bekommen haben, bleiben nach Ablauf von drei Jahren meist dauerhaft. Besonders deutlich hat sich das für das Jahr 2016 gezeigt. Von 256.136 bleibenden Flüchtlingen wurde gerade mal von 240 der Schutzstatus aberkannt. Damit ist Deutschland EU-weit Spitzenreiter.

Anerkannte Flüchtlinge können meist dauerhaft in Deutschland bleiben. Die Genfer Konvention beschränkt den Flüchtlingsschutz zwar auf drei Jahre, danach aber wird in Deutschland meistens eine sogenannte Niederlassungserlaubnis erteilt. Dies teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gegenüber der „Welt“ mit.

Als Voraussetzung muss der Flüchtling eine sprachliche und wirtschaftliche Integration nachweisen. Klappt dies nicht, bekommt er zwei Jahre später noch einmal eine Chance, seine Integration unter Beweis zu stellen. Schwierigkeiten würde es nur geben, wenn ein Flüchtling wegen einer Straftat verurteilt wurde, was offenbar selten geschieht. So werden aus den meisten Flüchtlingen Einwanderer, die dauerhaft bleiben.

Die ersten drei Jahre sind entscheidend

Probleme könnten Flüchtlinge bekommen, wenn ihr Schutzstatus in den ersten drei Jahren verloren geht. Das passiere allerdings sehr selten. In 2016 hatten 240 Flüchtlinge ihren Schutzstatus aberkannt bekommen. 256.136 Flüchtlinge erhielten vollen Schutz – also 99,999 Prozent.

Das sei laut dem BAMF einerseits deswegen, weil sich die Gründe für den Schutz der Flüchtlinge meistens nicht innerhalb von drei Jahren ändern. Auch werde nicht mehr jeder einzelne Flüchtling nach Ablauf der drei Jahre überprüft. Das Verfahren sei erheblich gestrafft worden. Falls das BAMF keine Mitteilung über einen Widerruf macht – innerhalb von drei Jahren und einem Monat nach Anerkennung – wird die Niederlassungerlaubnis nahezu automatisch erklärt.

Deswegen gab es in 2016 lediglich in 2.207 Fällen eine gründliche Prüfung. In 82 Prozent der Fälle (1.812) wurde Zugunsten des Schutzberechtigten entschieden. In insgesamt 395 Fällen wurde der Schutzstatus entzogen und in 240 Fällen der volle Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention inklusive Asyl. Bei den übrigen Fällen handelte es sich um den Entzug des Subsidiär- und Abschiebeschutzes.

Schutzverlust wegen Täuschung bei Staatsangehörigkeit

Die meisten Fälle, in denen Flüchtlinge ihren Schutzstatus verlieren, seien aber nicht wegen besserer Sicherheitsbedingungen in der Heimat, wie es jetzt im Irak der Fall ist. Vielmehr ginge es bei den meisten um individuelle Umstände, die einen Schutz nicht mehr rechtfertigen. So hätten unbegleitete Minderjährige bei Erreichen des Erwachsenenalters nicht per se Anspruch auf Schutz. Außerdem werde der Flüchtlingsschutz unverzüglich widerrufen, wenn die Anerkennung durch Täuschung erwirkt wurde, wie bei falscher Staatsangehörigkeit.

Widerrufen werde auch bei staatsgefährdenden Straftaten. Doch selbst bei diesen Personen sei „bei unveränderter Verfolgungsgefahr im Herkunftsland“ ein Abschiebungsverbot zu prüfen, so das BAMF laut „Welt“. Der Anspruch auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel nach drei Jahren entfalle dann jedoch.

Integrationsbemühungen zählen

Im neuen Integrationsgesetz von Anfang 2016 sind die Anforderungen für den Erhalt der Niederlassungerlaubnis erhöht worden. War es in den 90er Jahren noch egal, wie gut man sprachlich und wirtschaftlich integriert war, wird jetzt bereits nach drei Jahren das fortgeschrittene C1-Sprachniveau gefordert. Gleichzeitig muss man zu diesem Zeitpunkt vollständig für seinen Lebensunterhalt sorgen.

Auch nach fünf Jahren ist der Rechtsanspruch an zumindest grundlegende Sprachkenntnisse (Niveau A2) geknüpft. Zudem muss die Sicherung des Lebensunterhalts zu mehr als 50 Prozent nachgewiesen werden. Ausnahmen bilden Kranke, Alte und Kinder. Trotz der zu erfüllenden Auflagen sei Deutschland das europäische Land, das am schnellsten eine dauerhafte Niederlassung gewährt.

Beitragsbild: Carsten Rehder/dpa

Quelle: Epoch Times

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