Freitag, März 29, 2024
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FPÖ: Es geht nicht um Datenschutz – Türschilder sollen Ausländernamen „vertuschen“

In Österreich, wie auch in Deutschland, greift der Wahnsinn in Gestalt der Datenschutzverordung (DSGVO) um sich. Weil sich in Österreich ein Mieter beschwerte, müssen an den Klingelschildern aller städtischen Wohnungen in Wien die Namensschilder entfernt werden. Es gehe jedoch nicht um den Datenschutz, sondern darum, ausländisch klingende Namen zu verbergen, so ein FPÖ-Mann.

Anfänglich als „Fake-Nachricht“ gehandelt, bestätigte es sich jedoch, dass es die österreichischen Datenschützern ernst meinen: In Wien war die Debatte durch die Beschwerde Mieters über seinen Namen an der Gegensprechanlage entstanden. Die Wohnungsverwaltung „Wiener Wohnen“ kündigte deshalb in der letzten Woche an, bis Jahresende die Namensschilder bei allen rund 2.000 Gemeindebauten durch neutrale Bezeichnungen mit Nummern zu ersetzen. Die Wiener Datenschützer gelangte nämlich zur Erkenntnis, dass die Verbindung von Nachname und Türnummer gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoße.

Alles Blödsinn. Es gehe nicht um den Datenschutz, sondern darum, ausländisch klingende Namen zu verbergen, so Johann Gudenus, ein FPÖ-Politiker aus Wien. Die Anonymisierung von Klingeln und Postkästen hätte gar nichts mit der EU-Datenschutzverordnung zu tun, wird der Politiker von der „Kleinen Zeitung“ zitiert. Viel mehr ging es ihr (Anm.: der SPÖ) darum, die Früchte ihrer Einbürgerungs- und Zuwanderungspolitik, die sich seit langer Zeit bis zum heutigen Tag an den Türschildern der Gemeindebauten ablesen ließ, zu vertuschen“, teilte Gudenus in einer Aussendung mit.

Dass der FPÖ-Politiker mit seiner Einschätzung richtig liegen könnte, wird durch die Tatsache untermauert, dass die EU-Kommission laut Medienberichte dementiert, die EU-Datenschutzverordnung würde Namensschilder an Klingeln und Postkästen verbietet. Die EU-Verordnung reguliere diesen Bereich nicht. Sie erfordere auch nicht, dass Namen von Klingeln und Postkästen entfernt würden, so eine EU-Behördensprechering am Donnerstag in Brüssel. Zuständig für die Auslegung der Datenschutzverordnung seien die nationalen Datenschutzbehörden. Anderslautende Behauptungen seien „einfach falsch“. (SB)

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