Freitag, März 29, 2024
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FPÖ Kärnten kündigt Klage gegen Verfassungsreform an

Der Kärntner Landtag hat am Donnerstag eine Reform der Landesverfassung beschlossen.

Die Koalition aus SPÖ, ÖVP und Grünen setzt damit ihr zentrales Wahlversprechen, die Abschaffung des Proporzes in der Landesregierung, um. Dazu findet mit der Reform erstmals die slowenische Volksgruppe Erwähnung in der Verfassung. Der Beschluss erfolgte mit den Stimmen der Koalition sowie des Teams Kärnten.

Ende des Proporz

„Wir stehen vor einem interessanten Neubeginn“, sagte SPÖ-Klubchef Herwig Seiser und warb für die Reform. Man müsse Regierbarkeit und gerechte Vertretung gegeneinander abwiegen. Konzentrationsregierungen hätten in Krisenzeiten ihre Berechtigung, nun sei der Proporz aber überholt, auch mit Blick auf andere Bundesländer ein „Auslaufmodell“.

Die Bevölkerung solle wissen, wer Regierung und wer Opposition ist, sagte Ferdinand Hueter, Klubobmann der ÖVP. Die Reform bringe mehr Transparenz und Demokratie. Hueter: „Ich halte mein Wort, ich werde mit Freude dieser Verfassung zustimmen, weil es für das Land wichtig ist, dass man die Dinge klar sieht.“ Grünen-Klubobfrau Barbara Lesjak schlug in die gleiche Kerbe. Beim Proporz sei die Verantwortung „überall und nirgends“. „Wir holen die Verantwortung jetzt wieder zurück durch die klare Trennung von Regierung und Opposition.“

Die Abgeordneten des Team Kärnten gingen als einzige Oppositionspartei mit der Koalition mit. Abgeordneter Hartmut Prasch: „Wir setzen auf ein Regierungsmodell, das klar zwischen Regierung und Opposition trennt.“ Proporz stehe für die Aufteilung des gesamten Landes zwischen Rot und Schwarz, in Kärnten auch Blau. „Gerade weil die politische Landschaft vielfältiger geworden ist, ist die Abschaffung des Proporzes richtig.“

FPÖ kündigt Verfassungsklage an

FPÖ-Klubobmann Christian Leyroutz kündigte nach dem Beschluss eine Verfassungsklage an. Gegenüber der APA sprach er von Mängeln im Gesetzgebungsprozess, etwa habe es bei der Verlesung Fehler gegeben. Details wollte er zunächst nicht nennen.

Leyroutz glaubt nicht, dass eine Mehrheit der Bevölkerung für ein Ende des Proporzes ist: „Bei einer Volksabstimmung würde man die Mehrheit nicht bekommen, weil die Mehrheit gegen diese undemokratische Verfassung ist.“ Jede Bevölkerungsgruppe solle in der Willensbildung abgebildet sein, so seien Transparenz und Kontrolle am besten gewährleistet. BZÖ-Abgeordnete Johanna Trodt-Limpl begründete die Ablehnung ihrer Fraktion damit, dass keine Volksabstimmung über die neue Verfassung gemacht wird. Ein Antrag der FPÖ auf geheime Abstimmung fand nicht die nötige Mehrheit. Die Freiheitlichen hatten darauf spekuliert, dass der eine oder die andere Abgeordnete der Koalitionsparteien doch gegen die Reform votieren könnte. Am Ende gab es dann eine namentliche Abstimmung.

Die Abstimmung über die neue Landesverfassung ging mit 27 gegen neun Stimmen dann aber doch deutlich aus. Für die Zweidrittelmehrheit braucht es 24 Stimmen.

Beitragsbild: APA

Quelle: Info Direkt

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