Donnerstag, April 25, 2024
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Freiburg: Prozess um Mord an Maria Ladenburger beginnt – Hussein K. werden Mord und Vergewaltigung vorgeworfen

Auf diesen Prozess hat das Land lange gewartet: Im Oktober vergangenen Jahres wurde die 19-jährige Studentin Maria L. tot aufgefunden. Sie wurde vergewaltigt und ertrank. Jetzt steht ihr Mörder, ein afghanischer Flüchtling, vor Gericht. Im Zusammenhang mit dem Mord geriet auch die „Tagesschau“ in Kritik, weil sie über den nur „regionalen“ Fall nicht berichten wollte.

Im Oktober vergangenen Jahres wird in Freiburg im Wasser der Dreisam die 19-jährige Studentin Maria L. tot aufgefunden. Sie wurde vergewaltigt und ertrank. Der Fall erschüttert die Menschen in der idyllischen Studentenstadt.

Viele mochten gebetet haben, dass der Täter kein Flüchtling sei, nachdem man die 19-jährige Medizinstudentin vergewaltigt und tot im Wasser der Dreisam gefunden hatte, ein bildhübsches Mädchen, das sich zudem als Flüchtlingshelferin bemühte. Der Täter hatte sie, nachdem er sich an ihr befriedigt hatte, offenbar im seichten Wasser des kleinen Flusses abgelegt, mutmaßlich, dass sie die einzige Zeugin seines Verbrechens dort stirbt.
https://youtu.be/78w8UgsFhAM

Doch dann, im Dezember 2016 wurden die Behörden fündig. Nach akribischer Suche fanden die Spurensucher ein verdächtiges Haar. Weitere Glücksfälle kamen hinzu und führten zu dem Afghanen.

https://www.youtube.com/watch?=rhNWBmC3Ju0

Der Mörder kam als „Schutzsuchender“

Mit dem Fall und der damit einhergehenden Empörung im Land, wurden gleichzeitig tiefe gesellschaftliche Abgründe sichtbar, eine widerwärtige „Political Correctness“ und ein eiskaltes Schweigen.

Nun steht Hussein Khavari vor Gericht. Dem mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Flüchtling werden Mord und schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll in der Nacht zum 16. Oktober laut Staatsanwaltschaft Maria L. angegriffen, gewürgt und vergewaltigt haben. Danach soll er sein bewusstloses Opfer in dem Fluss Dreisam abgelegt haben, wo sie ertrunken sei. Die Anklage wirft Hussein K. deshalb vor, dass er die junge Frau „heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs“ getötet habe.

Nach seiner Festnahme sorgte bundesweit vor allem aber für Aufregung, dass der Tatverdächtige sich Ende 2015 in Deutschland als Asylbewerber registrieren ließ und unmittelbar davor in Griechenland vorzeitig aus einer Haft entlassen worden war. Diese verbüßte er dort wegen versuchten Mordes an einer 20-jährigen Studentin auf Korfu, die er zehn Meter die Uferklippen hinunterwarf, wegen ihrer Handtasche. Das war 2013 und Khavari war damals schon mindestens 17 Jahre.

https://www.youtube.com/watch?=kEDELk4VPBE

Der Prozess beginnt

Nun beginnt am Dienstag vor dem Landgericht die juristische Aufarbeitung des Falls.

Verhandelt wird vor der Jugendkammer des Gerichts. Das genaue Alter des Angeklagten ist allerdings unklar. Er selbst gab dies mit 17 Jahren an. Noch ahnte er nicht, dass man seinem Verbrechen 2013 in Griechenland auf die Spur kommen würde. Auch damals war der Flüchtling 17 Jahre alt.

Nach Überzeugung des Gerichts war er zum Tatzeitpunkt mindestens 19 Jahre alt. Er gilt damit juristisch auf jeden Fall als Heranwachsender, weshalb öffentlich verhandelt werden soll. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits erwachsen war.

Das Alter des Angeklagten dürfte in dem Prozess eine entscheidende Rolle spielen, weil das mögliche Strafmaß davon abhängt. Auch Heranwachsende, die schon 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind, können nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Dafür muss das Gericht zu der Auffassung kommen, dass ein Angeklagter zur Tatzeit nach seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand.

Ob dies im Fall Khavari so ist? Der Afghane war alt genug, im Dezember ein Mädchen zu vergewaltigen und mutmaßlich zu ermorden. Auch war er schon 2014 alt genug, ein Mädchen wegen des Inhalts ihrer Handtasche die Klippen hinabzustürzen. Doch dies sind nur die uns bekannten Verbrechen des ewig 17-Jährigen.

Zwei von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Altersgutachten gehen jedoch davon aus, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war.

Welches Recht angewendet wird, hat jedenfalls erheblichen Einfluss auf den Strafrahmen. Im Erwachsenenstrafrecht steht auf Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe, im Jugendstrafrecht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren oder bei Heranwachsenden bei einer besonderen Schwere der Schuld von 15 Jahren.

Die Eltern von Maria L. sind Nebenkläger in dem Verfahren. Sie wollten ihren Beitrag leisten, „dass der Rechtsstaat die Tat an unserer Tochter vollständig aufklärt und angemessen ahndet“, erklärten sie über ihren Anwalt „Focus Online“.

Zur Tat, zum Angeklagten und zur Diskussion über Kriminalität von Flüchtlingen wollen sie sich demnach nicht äußern. Unklar ist auch, ob sie am Dienstag oder an anderen Verhandlungstagen im Gerichtssaal sitzen werden. Bis Mitte November ist der Prozess bereits terminiert, 45 Zeugen und zehn Sachverständige sind geladen.

https://www.youtube.com/watch?=ae4SlcE4fH0

Beitragsbild: Patrick Seeger/Archiv/dpa

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/freiburg-prozess-um-mord-an-maria-ladenburger-beginnt-hussein-k-werden-mord-und-vergewaltigung-vorgeworfen-a2205045.html

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