Donnerstag, März 28, 2024
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Gefälschte Pässe: Asylbehörde drückt Auge zu

Laut Gesetz darf jemand, der einen gefälschten Pass besitzt, in Deutschland kein Asyl bekommen. Dennoch soll es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ nicht genau nehmen.

Das BAMF soll nach der Entdeckung von gefälschten Pässen so gut wie nie Anzeige erstatten. Dies habe die Zeitung aus Sicherheitskreisen erfahren. So sollen im ersten Halbjahr 2016 durch die Nürnberger Behörde 217.465 Pässe, Geburtsurkunden oder Führerscheine von Asylwerbern überprüft worden sein.

In 2273 Fällen, also bei rund einem Prozent, bemerkte die physikalisch-technische Urkundenuntersuchung des BAMF „schwere gerichtsfeste Manipulationen“. Hier bestehe der Verdacht auf Urkundenfälschung, der mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden könne.

Keine automatische Ablehnung

„Ein unbegründeter Asylantrag ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn der Ausländer im Asylverfahren über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder diese Angaben verweigert“, steht im deutschen Asylverfahrensgesetz. Dennoch würden nachweislich falsche Angaben zur Identität nicht automatisch zu einer Ablehnung des Asylantrags führen, erklärte das BAMF gegenüber der „Welt am Sonntag“.

Deshalb forderte nun der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) die Behörde auf, bei jedem gefälschten Pass Anzeige zu erstatten, um zu verhindern, dass sich jemand im Asylverfahren zu Unrecht einen Vorteil verschaffe. Außerdem würden mit solchem Pässen unter anderem Bankkonten eröffnet, um Terrormilizen wie ISIS finanziell zu unterstützen.

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