Samstag, April 20, 2024
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Gegen Freihandelsabkommen: Mehr als 125 000 Bürger klagen in Karlsruhe gegen Ceta

Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA mit den USA und Kanada stehen heftig in der Kritik. Gegner befürchten, dass mit den Abkommen Arbeitnehmerrechte und Arbeitsplätze gefährdet sind, die Standards bezüglich der Qualität von Lebensmitteln und des Verbraucherschutzes abgeschwächt werden und vieles mehr.

Ein Bündnis gegen das Freihandelsabkommen Ceta reicht heute eine Bürgerklage beim Bundesverfassungsgericht ein.

Mehr als 125 000 Menschen haben sich angeschlossen. Die gut 70 Kartons wurden nach Karlsruhe transportiert und sollen zusammen mit der Klageschrift dem Gericht übergeben werden. Hinter der Aktion stehen Foodwatch, Campact und der Verein Mehr Demokratie.

Es ist die fünfte Verfassungsbeschwerde, die sich gegen das kurz vor der Unterzeichnung stehende Abkommen der EU mit Kanada richtet.

Kritik an CETA und TTIP

Kritiker sagen, CETA und TTIP stärken die Macht multinationaler Unternehmen auf Kosten der Demokratie und des Gemeinwohls. Nachfolgend sind einige Punkte die, die „Stop-TTIP“ Initiative als Argumente gegen die Freihandelsabkommen auflistet:

Investoren werden Staaten verklagen können. Das sogenannte Investor-State-Dispute-Settlement (ISDS, Schiedsgerichtsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten) – selbst in seiner neuen Verpackung als „Investment Court System“ (ICS, Investitionsgerichtshof) – gesteht ausländischen Investoren das Recht zu, europäische Staaten zu verklagen, wenn sie der Ansicht sind, dass Gesetze oder sonstige Maßnahmen der EU oder einer ihrer Mitgliedsstaten ihre Investitionen geschädigt und ihren erwarteten Gewinn geschmälert haben. Dies wird auch Gesetze und Maßnahmen beeinflussen, die im Sinne des Gemeinwohls erlassen wurden, z.B. zum Umweltschutz und Verbraucherschutz.

Unternehmen werden eingeladen, an neuen Gesetzen mitzuschreiben. Die sogenannte „Regulatorische Kooperation“ wird es den Vertretern großer Firmen und Bürokraten von beiden Seiten des Atlantiks erlauben, auf Gesetzentwürfe in Expertengruppen Einfluss zu nehmen, schon bevor diese in gewählten Parlamenten diskutiert wurden. Dies untergräbt die Demokratie!

Großunternehmen haben übermäßigen Einfluss auf die Geheimverhandlungen zu CETA und TTIP. Bei 92% aller Treffen, die die EU-Kommission mit Interessenvertretern im Vorfeld der TTIP-Verhandlungen durchführte, wurden lediglich Firmenvertreter gehört. Nur in sehr wenigen Fällen wurden Verbraucherschützer und Gewerkschaftsvertreter eingeladen, um ihre Standpunkte vorzutragen. Der Einfluss der Unternehmen setzt sich in den Verhandlungen fort: Selbst einige Formulierungen in durchgesickerten Entwurfstexten stammen unmittelbar von Firmenlobbyisten.

Die Verhandlungen werden im Geheimen geführt. Unsere Volksvertreter wissen wenig über deren Fortgang, und der Öffentlichkeit ist es nicht gestattet, irgendwelche Texte der offiziellen Abkommen vor Ende der Verhandlungen einzusehen. Parlamentariern ist es lediglich erlaubt, diese langen juristischen Texte (das CETA-Abkommen beispielsweise umfasst etwa 1500 Seiten) in speziellen Leseräumen ohne Expertenunterstützung zu lesen, und es ist ihnen untersagt, die Öffentlichkeit über das zu informieren, was sie gelesen haben. Sind die Verhandlungen dann abgeschlossen, bleibt ihnen lediglich, die Vereinbarungen zu akzeptieren oder abzulehnen, ohne die Möglichkeit, Änderungen einzufordern.

Die Standards bezüglich der Qualität von Lebensmitteln und des Verbraucherschutzes könnten abgeschwächt werden. Durch die Angleichung der Vorschriften, auf die TTIP hinzielt, sind die europäischen Standards gefährdet, denn US-Standards sind oft wesentlich niedriger. Zudem möchte die US-Seite, dass die EU ihren Ansatz bei der Risikobewertung anerkennt, welcher es erlauben würde, ein jegliches Produkt in den Verkehr zu bringen, bis der Staat den Beweis erbringen kann, dass es schädlich ist. Bislang müssen in Europa Firmen die Unschädlichkeit ihrer Produkte belegen, bevor sie diese auf den Markt bringen dürfen.

Arbeitnehmerrechte und Arbeitsplätze sind in Gefahr. Die USA weigern sich nach wie vor, elementare Arbeitnehmerrechte anzuerkennen (sie haben nur zwei der acht Kernarbeitsnormen der ILO ratifiziert), und die durch TTIP hervorgerufene „Abwärtsspirale“ könnte auch zu einer Gefahr für die Rechte von Beschäftigten in der EU werden. Zudem könnte eine Verschärfung der Konkurrenz von außerhalb zu massiven Arbeitsplatzverlusten führen. Einer Studie der Tufts University (USA) zufolge könnten 600.000 Arbeitsplätze durch TTIP verloren gehen.

Europäische Länder kämen unter Druck, Hochrisiko-Technologien wie Fracking oder Gentechnik zuzulassen. Als Bestandteil von TTIP und/oder CETA könnten Firmen das Recht bekommen, Regierungen vor Schiedsgerichten zu verklagen, falls diese Hochrisikotechnologien einschränken oder verbieten. Im Jahr 2013 reichte die Öl- und Gasfirma Lone PIne eine 250-Millionen-Dollar-Klage gegen Kanada ein, nachdem der Staat Quebec ein Memorandum zum Fracking erlassen hatte. TTIP und CETA werden den Weg für eine stetig zunehmende Zahl solcher Klagen ebnen.

CETA und TTIP werden bestehende Ungleichheiten weiter vergrößern. Die bereits jetzt Wohlhabenden werden am meisten von CETA und TTIP profitieren. Transnationale Großkonzerne werden noch mehr Vorteile gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen und den Bürgern gewinnen. Die Wirtschaftskrise in der EU könnte sich noch verschärfen, da die wettbewerbsfähigsten Staaten vom potentiellen BIP-Wachstum mit Abstand am meisten profitieren werden. Länder in der Peripherie der EU, die bereits jetzt sehr abhängig von ausländischem Kapital sind, werden weiter gute Jobs verlieren und weniger von nachhaltigen Investments profitieren. Global gesehen wird die Ungleichheit zwischen entwickelten Ländern und des Ländern des globalen Südens weiter zunehmen, was durch verschiedene Studien belegt wurde, die dramatische BIP-Verluste und Jobverluste für Drittstaaten prognostiziert haben.

Liberalisierung und Privatisierung werden zu Einbahnstraßen. CETA und TTIP werden es schwieriger machen – und vielleicht sogar unmöglich – Versorgungsbetriebe, Krankenhäuser oder die Müllabfuhr wieder in öffentlichen Besitz zurückzuführen, nachdem sie einmal privatisiert wurden.

(dpa)

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