Donnerstag, März 28, 2024
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Geiselnahme in Köln: BAMF gibt Totalversagen im Asylverfahren zu

Berlin – Im Zusammenhang mit dem Asylverfahren des islamischen Geiselnehmers vom Kölner Hauptbahnhof hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Fehler eingeräumt. Ein Übernahmeersuchen aufgrund der Dublin-Verordnung „hätte innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Asylantragstellung in Deutschland an Tschechien gerichtet werden können“, schreibt ein Sprecher des Bundesamtes auf Nachfrage der Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben). Entsprechend der EU-Regelung wäre Tschechien dann zuständig gewesen für das Asylverfahren des Syrers.

„Das Bundesamt hat während dieser Frist kein Übernahmeersuchen an Tschechien gestellt“, so der BAMF-Sprecher. Die Gründe, warum die Frist in dem Fall nicht eingehalten werden konnte, ließen sich mehr als dreieinhalb Jahre später nicht mehr nachvollziehen. „Aus der Akte ergeben sich keine Anhaltspunkte“, hieß es nun von Seiten des Bundesamtes.

Nach Angaben des Bundesamtes war der Geiselnehmer 2015 mit einem Visum der tschechischen Botschaft im Libanon in den EU-Schengen-Raum eingereist. Anfang 2015 soll sich der Flüchtling aus Syrien in der tschechischen Hauptstadt Prag aufgehalten haben. Der Täter reiste jedoch weiter nach Deutschland und stellte dort einen Antrag auf Asyl.

Der Sprecher des BAMF hob hervor, „dass eine Überstellung nach Tschechien, bei fristgerechtem Übernahmeersuchen, erfolgt wäre, davon kann nicht ohne Weiteres ausgegangen werden, da aufgrund von Überstellungshindernissen in der Praxis auch fristgerechte Dublin-Überstellungsersuchen nicht immer zu einer tatsächlichen Überstellung führen.“ Der heute 55 Jahre alte Islam-Terrorist aus Syrien hatte am Montag Benzin in einem Schnellrestaurant im Kölner Hauptbahnhof in Brand gesetzt und ein 14 Jahre altes Mädchen schwer verletzt. Anschließend nahm er eine Angestellte in der Bahnhofsapotheke als Geisel.

Spezialkräfte der Polizei schossen den Mann jedoch nieder. (Quelle: dts)

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