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Germanwings-Absturz: Der Copilot hätte nicht im Flieger sitzen dürfen


Ermittler fanden eine zerrissene Krankmeldung vom Tag der Katastrophe in der Wohnung von Andreas L. Er soll psychische Probleme gehabt, diese aber dem Arbeitgeber Germanwings verschwiegen haben

Säcke- und kistenweise trugen die Ermittler Material aus einem unauffälligen Einfamilienhaus im rheinland-pfälzischen Montabaur. Darin, im Haus seiner Eltern, hatte Andreas L. eine Wohnung, die er neben der eigenen in

Düsseldorf regelmäßig nutzte. Auch diese wurde durchsucht.

Die vollständige Sichtung des Materials wird noch eine Weile dauern, doch erste Ergebnisse gab die Staatsanwaltschaft am Freitag bekannt. L., der das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht haben soll, hat keinen Abschiedsbrief und auch kein "Bekennerschreiben" hinterlassen. Anhaltspunkte für einen politischen oder religiösen Hintergrund fanden sich auch nicht.

In einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es dann aber: Es "wurden Dokumente medizinischen Inhalts sichergestellt, die auf eine bestehende Erkrankung und entsprechende ärztliche Behandlungen hinweisen". So stießen die Fahnder auf eine Krankschreibung vom Tag des Absturzes, die jedoch zerrissen war. Dies "stützt nach vorläufiger Bewertung die Annahme, dass der Verstorbene seine Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber und dem beruflichen Umfeld verheimlicht hat", heißt es in der Mitteilung.

Die Süddeutsche Zeitung schreibt, der 28-Jährige habe psychische Probleme gehabt, und dies habe auch in dem Attest gestanden. Die Krankschreibung soll von einem Neurologen und Psychiater in Rheinland-Pfalz stammen. Hätte der Copilot sie vorgelegt, so hätte er für längere Zeit nicht fliegen dürfen. Ärzte dürfen ein Attest nicht an den Arbeitgeber weiterleiten, sie unterliegen der Schweigepflicht.

Medienberichten, wonach L. wegen Depressionen in der Uniklinik Düsseldorf in Behandlung gewesen sei, widersprach die Klinik. Sie bestätigte aber, dass L. Patient in der Einrichtung gewesen sei – erstmals im Februar 2015, zuletzt am 10. März 2015. Die Klinik hat die Krankenakte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf übergeben. Für die Lufthansa-Akte von L. interessiert sich auch das deutsche Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig, das die Lizenzen der Piloten verwaltet.

Der Verband der französischen Linienpiloten gab am Freitag bekannt, er reiche Klage gegen die französische Flugunfallermittlung (BEA) ein. Diese Behörde habe nach dem Abhören des Stimmenrekorders an die New York Times durchsickern lassen, dass ein Pilot allein im Cockpit verblieben sei. Das habe die ganze Enthüllungsserie über die mutmaßliche Tat des Copiloten erst ins Rollen gebracht, noch bevor die zuständige Staatsanwaltschaft überhaupt informiert gewesen sei. Die BEA-Behörde habe dadurch ihre Schweigepflicht verletzt, meint der Pilotenverband SNPL.

Absturz über dem Atlantik

Im Hintergrund dieser Klage geht es um die Frage, wie weit der Copilot oder die Fluggesellschaft haftbar sind. Nach dem Absturz einer Air-France-Maschine im Jahr 2009 über dem Atlantik hatten die BEA-Ermittler in ihrem Bericht festgehalten, nicht nur vereiste Mess-Sonden seien schuld, sondern auch die verfehlte Reaktion der Piloten. Nach dem jetzigen Crash hat das BEA-Amt noch keinen offiziellen Bericht vorgelegt.

In der Nähe des Absturzortes in den französischen Alpen treffen unterdessen immer mehr Angehörige zum Gedenken an die Opfer ein. In einer improvisierten Kapelle in Seyne-les-Alpes nahmen am Donnerstagabend 50 Familien aus Düsseldorf an einer Trauerzeremonie teil. Während sie noch am gleichen Abend zurückreisten, nahmen spanische Angehörige das Angebot an, einige Tage in Wohnungen von Einwohnern zu bleiben.

Für Verwandte der Besatzungsmitglieder – darunter auch des Copiloten – wurden getrennte Gelegenheiten zur inneren Einkehr geschaffen. Vom Flughafen in Marseille aus wurden sie unter Polizeischutz nach Seyne-les-Alpes gebracht. Von den zahlreichen Journalisten blieben sie abgeschirmt.

Am Ort des Crashs gingen die Bergungsarbeiten mit mehr als fünfzig Ermittlern weiter. Ein Dutzend Polizeiwissenschafter nimmt unter schwierigen Bedingungen DNA-Proben, die mit den von dem Familien genommenen Blutproben verglichen werden, um die Leichtenteile zu identifizieren. Fünf Gendarmen widmen sich vorrangig der Suche nach dem zweiten Flugschreiber. (Birgit Baumann aus Berlin Stefan Brändle aus Paris,

DER STANDARD, 28.3.2015)

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