Freitag, März 29, 2024
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GEZ-Verhaftung: Mutter mit Baby in Zelle gesteckt wegen nichtgezahlter Rundfunkgebühr

In Bergisch-Gladbach wurde am 8. März eine junge Frau samt Kind in eine Zelle gesperrt und ihr mit dem Jugendamt gedroht, falls sie die Rundfunkgebühren nicht bezahle. Sie und ihr Lebensgefährte hatten die Zahlung des Beitrags aus einer Reihe von Gründen verweigert – auch mit dem Hinweis verweigert, dass Rundfunkanstalten keine Behörden sind und deshalb eine Verwaltungsvollstreckung unzulässig ist. Daraufhin passierte folgendes, worüber heute auch RT berichtete. (VIDEO siehe unten)

EPOCH TIMES bringt die persönlicher Schilderung der Familie:

„Gestern, ausgerechnet am Weltfrauentag, wurde meine Frau bei einem Termin mit dem Gerichtsvollzieher Herr K. zusammen mit unserem Baby im Amtsgebäude Bergisch-Gladbach inhaftiert, da sie sich wiederholt und berechtigterweise weigerte, „Rundfunkgebühren“ (ehemals GEZ) an den WDR zu zahlen und somit eine Dienstleistung zu bezahlen, die sie nie bestellt oder genutzt hat.

(Durch die Entrichtung der „Rundfunkgebühren“ fehlt uns das Geld, das wir lieber an andere Medienanbieter entrichten würden, um uns zu informieren)

 Beim Termin wurde der Gerichtsvollzieher darauf hingewiesen, dass gegen den ausgestellten Haftbefehl innerhalb der dort angegebenen Möglichkeit Rechtsmittel eingelegt wurden und dass die Entscheidung über dessen Rechtsgültigkeit daher dem Landgericht vorbehalten ist und auf dessen Antwort man noch warte.

Herrn K. wurde §2 (1) VwVfG NRW vorgelegt und nach dem Durchlesen unterstellte er uns, dass wir diesen § verfasst hätten, was wir negierten und ihm vorschlugen, es selbst zu prüfen.

Der Gerichtsvollzieher Herr K. verlor daraufhin die Fassung und ließ meine Frau mit der Begründung, dass die Beschwerde eh abgewendet werde und dass der WDR eine Behörde sei, verhaften lassen.

Man hat uns angedroht, dass bezüglich dem Baby (auch wenn ich ebenso der Erziehungsberechtigte bin) das Jugendamt verständigt werde, wenn ich nicht binnen kurzer Zeit die volle Summe auf einmal zahle (Ratenzahlung wurde plötzlich verweigert).

Wir haben mitgeteilt, dass wir die geforderte Summe (416,xx €) nicht dabei hätten und erst zur Bank gehen müssten. Daraufhin wurden meine Frau und unser Kind abgeführt und in Haft gesteckt.

Ich habe dem Gerichtsvollzieher deutlich gemacht, dass ich umgehend das Geld holen werde, aber meiner Frau die Zelle zumindest verwehrt bleiben solle und sie doch im „Geschäftszimmer“ warten könne. Ein solches Anliegen wurde negiert.

Den handelnden Justizbeamten wurde die Information bezüglich des laufenden Beschwerdeverfahrens mitgeteilt und dass man im Falle ihres Handelns dessen Verwaltungsakt prüfen lassen möchte, weswegen dann NACH dessen Maßnahme sie uns höflich ihre Dienstausweisnummer mitteilen mögen.

Diese höfliche Bitte wurde mit einem Blick und Wegschubsen erwidert, was zwei unabhängige Augenzeugen beobachtet hatten, mit denen man sich später ausgetauscht hatte. Auch sie waren entsetzt.

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