Donnerstag, April 25, 2024
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Gipfeltreffen der Bundesregierung

Protest gegen die Sammelabschiebung vom Baden-Deportation-Airport am 22. Sept.

Die heute beim Gipfeltreffen der Bundesregierung mit den Länder-Ministerpräsidenten anstehenden Asylrechtsverschärfungen lassen eine weitere Radikalisierung des deutschen Abschieberegimes erwarten. Allein in diesem Jahr lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rund 93.500 Anträge auf Asyl als “offensichtlich unbegründet” ab; das entspricht einer Quote von mehr als 60 Prozent. Gleichzeitig wurden etwaFehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 2) 256.000 Neuanträge gestellt, von denen deutlich mehr als 100.000 negativ beschieden werden dürften. Um die in Deutschland ankommenden Flüchtlinge möglichst schnell außer Landes zu treiben, plant die Bundesregierung unter anderem, Abschiebungen nicht mehr anzukündigen und die Bundespolizei zu

 

 

 ermächtigen, Schutzsuchende direkt an der Grenze abzuweisen. Darüber hinaus sollen vermehrt Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in die Abschiebepolitik integriert werden; ihnen ist insbesondere die Aufgabe zugedacht, Flüchtlinge zur “freiwilligen Rückkehr” in ihr Heimatland zu bewegen. Etliche Abschiebegefängnisse wurden mittlerweile gemäß den Vorgaben der geltenden Rechtsprechung “modernisiert”.

 

Asyl abgelehnt
Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilt, lehnte es allein in diesem Jahr 93.582 Anträge auf Asyl ab; das entspricht einer Quote von 61,3 Prozent. Gleichzeitig wurden bislang insgesamt 256.938 Neuanträge gestellt. Berücksichtigt man die Herkunftsländer, dürften deutlich mehr als 100.000 davon negativ beschieden werden. Gleichzeitig schätzt das BAMF die Zahl der bereits in Deutschland lebenden illegalisierten Migranten auf bis zu 520.000. Damit droht mehr als einer halben Million Menschen die Abschiebung in ihr Herkunftsland.

 

 
Unangekündigte Abschiebungen
Um die Flüchtlinge möglichst schnell außer Landes zu treiben, plant die Bundesregierung weitreichende Gesetzesverschärfungen, die jetzt mit den Ministerpräsidenten der Länder abgestimmt werden sollen. So will man etwa die Bundespolizei ermächtigen, Asylanträge schon an der Grenze auf “Zulässigkeit” zu prüfen und Flüchtlinge, deren Schutzgesuche als “offensichtlich unbegründet” gelten, direkt zurückzuweisen. Die zuständigen Beamten müssen zuvor lediglich eine entsprechende “Grundschulung” absolvieren, bei der sie insbesondere die notwendigen “Gesprächsführungstechniken” trainieren. Vorgesehen ist dem Gesetzesentwurf zufolge außerdem, Abschiebungen nicht mehr anzukündigen, “um die Gefahr des Untertauchens zu verringern”. Auch soll es den deutschen Behörden künftig möglich sein, Flüchtlinge nur deshalb zu inhaftieren, weil man ihre Identität überprüfen oder “Beweise” für ihren Asylantrag “sichern” möchte.[1]

 

 
Sachleistungen statt Geld
Des Weiteren plant die Bundesregierung, Flüchtlinge sechs Monate in sogenannten Erstaufnahmelagern zu internieren – bisher waren es drei Monate. Laut dem Gesetzesentwurf werden sie dort auch kein Bargeld mehr erhalten, sondern ausschließlich “Sachleistungen”. Wer aus einem vermeintlich “sicheren Herkunftsland” kommt, soll grundsätzlich bis zur Erledigung seines Asylverfahrens im Lager bleiben müssen – also bis zur Abschiebung. Zur Zeit gelten Bosnien-Herzegowina, Ghana, Senegal und Serbien als “sichere Herkunftsländer”. Vorgesehen ist nun, Kosovo, Albanien und Montenegro in diese Liste aufzunehmen, obwohl insbesondere Sinti und Roma hier unter massiver gesellschaftlicher Diskriminierung und Verfolgung leiden. Besonders hart treffen die im Gesetzesentwurf verankerten Neuregelungen diejenigen, die in einem anderen Staat der EU einen Asylantrag gestellt haben und anschließend zu Freunden oder Verwandten nach Deutschland weitergereist sind: Sie erhalten lediglich eine Rückfahrkarte und Reiseproviant.[2] Für sogenannte “Dublin 3”-Fälle wird eine gleichlautende Regelung jedoch voraussichtlich zurückgenommen.

 

 
“Freiwillige” Rückkehr
Parallel dazu arbeiten deutsche Behörden schon seit längerem an der Einbindung von Nichtregierungsorganisationen (Non Governmental Organizations/NGOs) in das staatliche Abschieberegime. Institutionen wie der International Organization for Migration (IOM) oder der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist dabei die Aufgabe zugedacht, Flüchtlinge mittels einer entsprechenden “Beratung” zur “freiwilligen Rückkehr” in ihr Heimatland zu bewegen.[3] Bereits Ende vergangenen Jahres wurde zu diesem Zweck eine “Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement” beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge installiert. Erklärtes Ziel der Einrichtung ist die “enge Verknüpfung zwischen allen Akteuren der Bereiche der freiwilligen und der zwangsweisen Rückkehr”, da es sich hierbei um “zwei Seiten einer Medaille” handele.[4]

 

 
Abschiebehaft
Auch die deutschen Abschiebegefängnisse werden zur Zeit massiv ausgebaut. So hat etwa das Bundesland Nordrhein-Westfalen im Mai dieses Jahres die Haftanstalt Büren wieder in Betrieb genommen, die nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs aufgrund der menschenrechtswidrigen Unterbringung von Flüchtlingen geschlossen werden musste. Nach wie vor sind indes die Fenster der Zellen vergittert; die Einrichtung selbst ist von hohen Mauern umgeben. Beides ist nach Auffassung der Behörden unabdingbar, da sichergestellt werden müsse, “dass die Insassen bis zu ihrer Abschiebung nicht flüchten”.[5] Wie der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger unlängst erklärte, sei man jedoch bemüht, “die Haftbedingungen so human wie möglich auszugestalten”. Analog zur “Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement” ist laut Landesregierung in diesem Zusammenhang beabsichtigt, einen “Beirat” aus Repräsentanten der im Landtag vertretenen Parteien, der Wohlfahrtsverbände und “anerkannte(r) Organisationen der Flüchtlingshilfe” zu berufen. Ziel sei der “kontinuierliche Dialog mit Flüchtlingsverbänden und -organisationen”, heißt es.[6]

 

 
Eine neue Abschiebewelle
Unterdessen hat die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland einen neuen Höhepunkt erreicht. Medienberichten zufolge wurden dieses Jahr bereits mehr als 10.000 Flüchtlinge per Flugzeug abgeschoben – so viele wie im gesamten vergangenen Jahr. Die sogenannten Rückführungsflüge gingen zumeist in die Staaten des westlichen Balkan; an Bord der Passagiermaschinen befanden sich zahlreiche Sinti und Roma. Die Kosten der Abschiebung, die in aller Regel mehrere tausend Euro ausmachen, werden den Betroffenen auferlegt. Sollte es ihnen nicht möglich sein, die geforderten Summen zu bezahlen, drohen ihnen Strafverfolgung und langjährige Wiedereinreiseverbote.

 

 
Proteste
Gegen die deutsche Abschiebepolitik gibt es allerdings bereits seit langem massiven Widerstand. Erst am Dienstag dieser Woche etwa protestierten Aktivisten antirassistischer Initiativen auf dem Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden gegen einen “Rückführungsflug” nach Serbien und Mazedonien – trotz massiver Repression seitens Polizei und Ordnungsbehörden. Die Position der Aktivisten ist eindeutig: “Wer sich an Abschiebungen beteiligt, handelt gegen menschenrechtliche Grundsätze!”[7]

 

 

 

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