Freitag, März 29, 2024
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Glöwen: Afghanischer Jung-Asylant missbraucht zwei deutsche Jungs – Richter setzt Haftbefehl aus

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Man könnte nach dem Lesen der Lektüre dieses bz-Artikels  beinahe auf den Gedanken kommen, die Justiz der Bundesrepublik messe mit

zweierlei Maß: Während GEZ- oder Bußgeldverweigerer gnadenlos gejagt werden und die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen, oder ein

82-Jähriger Rentner in St. Georg wegen 50 Euro Geldbuße verhaftet wurde und in den Knast einfuhr, nur weil sein Personalausweis abgelaufen ist und diesen nicht verlängerte, trauen sich die Richter bei traumatisierten „Flüchtlingen“ nicht durchzugreifen und setzen wie üblich auf den Kuschelkurs.

Freie Fahrt für ausländische Sex-Täter powered by Amtsgericht? Könnte man durchaus in der Justiz-Posse im Fall des 16-Jährigen afghanischen „Asylbewerbers“ denken, denn die Menschen im Dorf Glöwen (Brandenburg) sind über die Vorgehensweise mehr als beunruhigt:

[…] Zwischen dem 20. und 22. Januar soll sich ein afghanischer Jugendlicher (16) in einer Wohnung dreimal an zwei einheimischen Jungen vergangen haben. Wilfried Lehmann (54), Leitender Oberstaatsanwalt von Neuruppin: „Wir ermitteln wegen sexuellen Missbrauchs und sexueller Nötigung von Kindern. Wegen der eindeutigen Beweislage haben wir beim Amtsgericht Perleberg die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung zur Vermeidung von Untersuchungshaft für Jugendliche beantragt. Weil der Ermittlungsrichter ablehnte, stellten wir am 28. Januar Antrag auf Haftbefehl gegen den 16-Jährigen.“ Doch der mutmaßliche Sex-Täter ist noch immer auf freiem Fuß!

„Der Richter erließ zwar den Haftbefehl, setzte ihn aber gleich wieder außer Vollzug. Unter der Auflage, dass sich der Beschuldigte täglich bei der Polizei meldet. Außerdem verhängte das Gericht ein Kontaktverbot mit Jungen unter 15 Jahren.“ […]

Man müsste im Normalfall vollkommen bescheuert sein, für solche kriminellen „Flüchtlinge“ auch nur den Hauch von „Willkommen“ entgegen zu bringen.

Quelle:Netzplanet

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