Donnerstag, April 18, 2024
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Griechenland: Lasst sie doch pleite gehen?

Illustration: dpa

Plädoyer. Faktisch befindet sich Griechenland schon in einem Insolvenzverfahren. Allerdings in einem ungeregelten Verfahren, dessen Konditionen zwischen starken Gläubiger- und schwachen Schuldnerstaaten ziemlich diskretionär ausgehandelt werden – im Falle Griechenlands zwischen „den Institutionen“Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 3) (also der Troika aus EZB, IWF und EU-Kommission) auf der einen sowie Griechenland auf der anderen

Seite.

Ein Insolvenzrecht für Staaten muss her, das verbindliche Regeln statuiert, mittels deren Einhaltung verschuldeten Staaten gestärkt nach absehbarer Zeit einen Neuanfang starten können. Dabei müssen auch ziemlich deutlich die Grenzen der Zumutbarkeit für die jeweilige Bevölkerung definiert werden.

Vorbild hierfür kann das Unternehmensinsolvenzrecht allerdings nur beschränkt sein. Die erste Gruppe von Einwänden hiergegen richtet sich gegen die formale Analogie: So gibt es bei Staaten keine Alternative zur „Unternehmensfortführung“. Auch die Ablehnung eines Konkurses „mangels Masse“ kommt nicht in Betracht. Einem Land einen fremden Insolvenzverwalter vor die Nase zu setzen, wäre wohl auch mit den gängigen demokratischen und völkerrechtlichen Prinzipien kaum kompatibel.

Materiell gibt es schließlich ebenfalls Schranken. Die betreffenden Staaten müssen wettbewerbsfähig gemacht werden. Ich behaupte, dass dies v.a. durch eine Reduzierung von Steuern zugunsten einer Abschöpfung der ökonomischen Renten geschehen kann. So lassen sich die Kapital- und Arbeitskosten absenken und mit der Produktivität auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit steigern. Dies funktioniert aber gerade nicht, wenn einem Staat auferlegt wird, dass er Grund und Boden sowie (Infrastruktur-) Monopole zugunsten der 

Schuldentilgung veräußern soll. Die Konsequenz sind Steuererhöhungen und Kapitalflucht, welche die Wirtschaft des auf dem Boden liegenden Landes dann noch weiter schwächen. Spätestens bei Grund und Boden sowie (Infrastruktur-) Monopolen muss die Privatisierung daher ihre Grenze haben.

Schließlich wäre es auch nicht verkehrt, wenn die verantwortlichen Politiker in den Schuldnerstaaten bei Insolvenzverschleppung mit ihrem Privatvermögen herangezogen werden könnten. Genauso sollten aber auch die verantwortlichen Politiker in den Gläubigerstaaten mit ihrem Privatvermögen haften, wenn sie – wie Merkel, Schäuble und der damalige IWF-Direktor Strauss-Kahn – zugunsten der Finanzindustrie zur Insolvenzverschleppung faktisch anstiften (Arte 2015). Die Zeche für die politischen Ambitionen des Herrn Strauss-Kahn und der Frau Merkel zahlt schon jetzt die griechische Bevölkerung – und in Zukunft auch der deutsche Steuerzahler. Bei einer persönlichen Haftung für die politische Verantwortungslosigkeit bekäme die Politikerfloskel von der „Übernahme der politischen Verantwortung“ endlich einen konkreten Inhalt. Und damit sind auch schon diejenigen Akteure (teilweise namentlich) benannt, die an derartigen Regeln kein Interesse haben können.

Verteiler: Neopresse

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