Freitag, März 29, 2024
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Grüne protestieren gegen geplante Kindergeldkürzung bei EU-Ausländern

Die Grünen kritisieren Pläne der Bundesregierung zur Kürzung des Kindergelds bei EU-Ausländern. Mit diesem Vorhaben „biedern sich Union und SPD EU-Gegnern und Nationalisten an und setzen die Axt an das zentrale Prinzip der Freizügigkeit“.

Die Grünen kritisieren Pläne der Bundesregierung zur Kürzung des Kindergelds bei EU-Ausländern. Mit diesem Vorhaben „biedern sich Union und SPD EU-Gegnern und Nationalisten an und setzen die Axt an das zentrale Prinzip der Freizügigkeit“, erklärten die Grünen-Abgeordneten Franziska Brantner und Wolfgang Strengmann-Kuhn am Montag in Berlin.

Nach dem Prinzip „Augen zu und durch“ wolle die Bundesregierung jetzt in Deutschland lebenden und arbeitenden EU-Ausländern das Kindergeld kürzen, deren Kinder im Herkunftsland leben. Berlin begebe sich damit in einen offenen Rechtsstreit mit der EU-Kommission und stoße mehrere seiner osteuropäischen Partner vor den Kopf.

Kürzungen sind seit langem geplant

Die Bundesregierung plant die Einschnitte beim Kindergeld für EU-Ausländer seit längerem.

Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht Berichten zufolge vor, die Zahlungen auf 50 Prozent zu reduzieren, wenn die Kinder in Rumänien, Polen, Ungarn, Kroatien und Bulgarien leben. Für Länder wie Griechenland, Tschechien oder Zypern sind 75 Prozent geplant, für Belgien oder Schweden der volle Satz.

Allerdings hält die EU-Kommission die Pläne der Bundesregierung offenbar für nicht europarechtskonform.

Der „Wirtschaftswoche“ zufolge haben die SPD-geführten Ministerien für Justiz und Arbeit nun dafür gesorgt, dass das Thema noch nicht in dieser Woche im Kabinett behandelt wird. Die Gespräche dazu dauerten an, erklärte das Arbeitsministerium am Montag auf Anfrage.

Auch die Grünen verwiesen auf den Widerstand aus Brüssel und anderen EU-Ländern. Brantner und Strengmann-Kuhn monierten zudem den bürokratischen Aufwand: Schätzungsweise knapp 160 Millionen Euro Einsparungen würde die geplante Kürzung bringen.

„Was aber den damit verbundenen bürokratischen Aufwand betrifft – allen voran die Vergleichbarkeit der Lebenshaltungskosten –  dazu sagt der Gesetzesentwurf nichts.“

Beitragsbild: Christopher Furlong/Getty Images

Quelle: (afp)

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