Samstag, April 20, 2024
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Gruppenvergewaltigungen: Der erste Täter spaziert ohne Strafe aus dem Gerichtssaal

NRW/Essen – Das Landgericht Essen verhandelte die Gruppenvergewaltigung, begangen durch fünf junge Sinti-Männer an minderjährigen Mädchen. Ein Angeklagter wurde bereits freigelassen. Die Begründung des Gerichts: Er habe die Taten eingeräumt und das begangene Unrecht eingesehen. Eines der Opfer war zum Tatzeitpunkt der Gruppenvergewaltigung 14 Jahre alt. 

Sie sind zwischen 17 und 24 Jahre alt, stammen aus Gelsenkirchen, Essen und Wuppertal und gehören allesamt der „Minderheit der Sinti“ an. Die fünf Angeklagten scheinen sich bestens zu amüsieren, da sie im Gerichtssaal des Essender Landgerichts lachen, herumalbern und auf ihren Stühlen „lässig herum hängen“ würden, so der Spiegel. Die fünf Männer sind angeklagt, über soziale Netzwerke Kontakt zu jungen, flüchtig bekannten Mädchen aufgenommen zu haben. Einer aus der Gruppe schlug den jungen Mädchen eine Verabredung vor. War das Mädchen dann in das Auto, das sie abholte, eingestiegen, saß nicht nur der darin, mit dem es sich verabredet hatte; es waren weitere Männer dabei. Sie nahmen ihren Opfern das Handy ab, fuhren an entlegene Orte, wo niemand die Schreie, die in Todesangst und Schmerz um Gnade flehenden Rufe der Mädchen hören konnte und vergewaltigten sie dann reihum. Eines der Opfer der Sinti-Gruppe war zum Tatzeitpunkt gerade einmal 14 Jahre alt.

Nuri E., einer der Mitvergewaltiger, konnte jedoch den Essener Gerichtsaal bereits wieder als freier Mann verlassen. Wie der „Spiegel“ weiter berichtet, habe der 20-Jährige „zum Ausdruck gebracht, dass er das durch ihn verwirklichte Unrecht einsieht und die Auswirkungen seiner Taten für die Opfer erkennt“. Des Weiteren habe er sich bei den Opfern persönlich entschuldigt und ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro angeboten. Sein Verteidiger, Uwe Kreche, bemerkte gegenüber dem Spiegel: „Eine intelligente und weitsichtige Verteidigung führt immer zum Erfolg. Selbstverliebtheit und Irrationalität führen meistens ins Unglück.“ (SB)

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