Donnerstag, April 25, 2024
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Haftstrafe für afrikanischen Täter unzumutbar – Misshandlung der Opfer zumutbar!

Gelten Migranten, die derart brutale Taten mit völligem Selbstverständnis ausführen, nun alle als „vermindert schuldfähig“?  Die Haftstrafe des afrikanischen Sex- und Astsägen- „Bereicherers“ aus Ghana soll reduziert werden. Die traumatisierten Opfer sind schockiert! Was lässt man sich noch alles einfallen, um ausländischen Gewaltverbrechern tunlichst zu helfen und ihre Opfer damit zusätzlich zu misshandeln?

 Wie u.a. „Tag24“ berichtet, steht der verurteilte Vergewaltiger einer jungen Camperin in der Siegaue bei Bonn nun erneut vor dem Bonner Landgericht. Denn der Afrikaner, der aus Sicht der aktuellen Politik „lediglich“ ein „deutsches“ Pärchen überfallen, beide mit einer Astsäge bedroht und die Frau dann vor den Augen ihres Freundes vergewaltigt hat, soll sich in Deutschland wohl fühlen. Persönlichkeits-Defizite sind angeblich zu akzeptieren und mit zu berücksichtigen. „Gerecht“ soll es angeblich zugehen. Daher ist man nun bemüht, die Strafe des Täters zu reduzieren und ihn zu diesem Zweck als vermindert schuldfähig zu erklären. Wie „Tag24“ mitteilt, hob das Bundesgerichtshof das Urteil im Hinblick auf das Strafmaß bereits auf. 

Wie „n-tv“ berichtet, überfiel ein sogenannter „Mann“ – es handelte sich in Bezug auf die vollständige Wahrheit um einen afrikanischen Asylbewerber aus Ghana – ein junges Pärchen beim Camping und vergewaltigte die junge Frau vor den Augen ihres hilflosen Freundes, der von dem afrikanischen „Schutzsuchenden“ ebenfalls mit einer Astsäge mit dem Tode bedroht wurde.

Laut „ntv“ rekapituliert der Richter: Mit einer Astsäge durchschlug der Gast der Kanzlerin das Zelt der damals 23-Jährigen und ihres 26 Jahre alten Freundes, bedrohte sie mit dem machetenähnlichen Werkzeug, forderte Geld und zwang die Studentin nach draußen, wo er sie vor den Augen ihres Freundes vergewaltigte.

Der Täter wurde zwar verurteilt – doch nun arbeitet man beflissentlich daran, die angeblich unzumutbare Haftstrafe für den politisch und medial zum „Bereicherer“ stilisierten „Flüchtling“ aus Afrika zu verkürzen. Wie „ntv“ berichtet, könnte das Opfer des afrikanischen „Bereicherers“ angeblich zugleich „heulen und kotzen“, denn seit dem brutalen Übergriff und der Vergewaltigung sei ein normales Leben für die Opfer dieser „Bereicherung“ nicht mehr zu denken:

Laut „ntv“ können die junge vergewaltigte Frau und ihr ebenso traumatisierter Freund selbst anderthalb Jahre nach der Vergewaltigung in der Siegaue bei Bonn ihren Alltag nur schwer meistern. Beide leiden laut „ntv“ an Angstzuständen, mussten ihr Studium unterbrechen und finden keine Ruhe. Die junge Frau habe tiefe Augenringe bekommen, die nicht mehr verschwinden würden. Die Leichtigkeit, mit der sie zuvor durchs Leben gegangen sei, ist verschwunden. Zur Bewältigung ihres Alltags fühlt sie sich gnadenlos überfordert. Es sei nicht möglich, mit dem Trauma abzuschließen.

Nachdem der Täter die beiden überfiel, sie bedrohte, vergewaltigte und dann nachfolgend vor Gericht noch aggressiv beschimpfte, werde nun zu allem Übel sogar noch geprüft, ob der Täter, den man so hofiert, nicht ggf. etwa vermindert schuldfähig war, was auf andere vergleichbare Tätergruppen dann zugleich natürlich auch automatisch zutreffen könnte.  Daher muss man die Frage stellen, ob nun alle  Migranten, die derart brutale Taten mit völligem Selbstverständnis begehen,  jetzt neuerdings ggf. alle automatisch als „vermindert schuldfähig“ gelten sollen?

Der Bundesgerichtshof habe das Urteil bereits teilweise aufgehoben. Elf Jahre Gefängnis sei einfach zu viel. Dies habe der Täter auch bereits selbst sehr anschaulich zum Ausdruck gebracht, als er in Haft Brandstiftung beging und seine Gefängniszelle anzündete. Wird auch er bald ebenso aus der Haft spazieren wie der Killer von Köthen und andere ausländische Gewaltverbrecher? Was lässt man sich eigentlich noch alles einfallen, um ausländischen Tätern zu helfen und ihre Opfer damit zusätzlich zu bestrafen?

Quelle!:

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