Künftig dürfen auch alle Nichteuropäer in Deutschland arbeiten, wenn sie vor ihrer Einreise einen Arbeitsvertrag, den Nachweis einer Berufsausbildung oder einer anderen „anerkannten Qualifikation“ erbringen. Geringe Deutschkenntnisse und die Zusicherung keine Sozialleistungen beziehen zu wollen, reichen aus, die Arbeitsagentur prüfe nur noch, ob der Arbeitsvertrag „branchenüblich“ sei, so die Welt.
Die sogenannte Arbeitsmarkt-Vorrangprüfung wird zukünftig für alle „Fachkräfte“ – also Arbeitnehmer mit Berufsausbildung oder „vergleichbarer Qualifikation“ – weltweit abgeschafft. In Zukunft wird nicht mehr geprüft, ob ein arbeitsloser Deutscher oder ein EU-Bürger den Arbeitsplatz haben möchte. Ausnahmen sollen nur in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit gemacht werden dürfen. In den vergangenen Jahren wurde diese Vorrangprüfung bereits für Akademiker und Fachkräfte abgeschafft, die in Mangelberufen arbeiten. Auch für Asylbewerber galt die sogenannte Vorrangprüfung in den meisten Arbeitsamtsbezirken nicht mehr.
Sogenannte Fachkräfte ohne Jobangebot dürfen dank des zu verabschiedenden Gesetzes nun für sechs Monate nach Deutschland kommen, um sich erst hier auf Arbeitssuche zu begeben. Wer über „gute Sprachkenntnisse“ verfügt, wird noch einmal bevorzugt – für ihn gilt eine einjährige Aufenthaltserlaubnis um die im Ausland erworbene Berufsqualifikation anerkennen zu lassen. Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt in Zukunft jeder, der hier mindestens drei Jahre als „Fachkraft“ gearbeitet hat. Nach nur acht Jahren kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt werden.
Auch abgelehnte Asylbewerber mit Duldung haben es von nun an noch leichter: Sie sollen das Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich mit verdientem Geld selbst versorgen können, eine Ausbildung beginnen und als „gut integriert“ gelten.
Entschließen sich abgelehnte Asylbewerber zu einer einjährigen Ausbildung im Bereich Pflege, Bau oder als Kurierfachkraft, entgehen sie dadurch ihrer Abschiebung und können danach den Rechtsanspruch auf eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erlangen, um in dem jeweiligen Beruf zu arbeiten.
Ungeachtet der vielen Arbeitslosen in Deutschland und der EU hat sich die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf, der weiter Asyl und Einwanderung vermischt, dem Druck von Stiftungen und Unternehmerverbänden gebeugt, die so auf billige Arbeitskräfte hoffen
Was mit all denen passiert, deren Jobsuche vergebens ist, ist unklar – doch eins ist sicher: Für sie gibt es ja noch das Zauberwort „Asyl“. (MS)
@jouwatch