Freitag, April 19, 2024
StartPolitikEuropaHereinspaziert!: Das neue „Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz“ ist da

Hereinspaziert!: Das neue „Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz“ ist da

Von einem generellen Fachkräftemangel in Deutschland könne „weiterhin nicht gesprochen werden“, stellte die Bundesagentur für Arbeit in diesem Jahr erneut fest. Trotzdem will die Bundesregierung noch im Dezember ihr umfangreiches „Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz“ verabschieden, um den nicht vorhandenen Mangel zu beheben. Schaut man sich das Gesetz näher an, wird schnell klar: Die Voraussetzungen, um sich in Deutschland niederzulassen, werden auf Minimalstandard abgesenkt.
Bisher galt die Regel: EU-Ausländer – mit Ausnahme von Akademikern –  durften nur einreisen, wenn sie vorher einen Arbeitgeber gefunden hatten. Das wird jetzt anders: Wer vorgibt „arbeitswillig“ zu sein, darf in Zukunft auch ohne eine Berufsausbildung oder ein Angebot für einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz nach Deutschland kommen, berichtet die Welt. So will die Merkel-Regierung die „legale Zuwanderung von Nichteuropäern ohne Ausbildung“ erleichtern.
Wer unter 21 Jahre alt ist, Deutsch spricht, eine deutsche Schule im Ausland besucht hat und nachweisen kann, dass sein Lebensunterhalt „gesichert“ ist, hat die Möglichkeit eine sechsmonatige Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche zu bekommen. Mit schlappen bei der deutschen Botschaft im Ausland nachgewiesenen 4800 Euro auf dem Konto, gilt der Lebensunterhalt für ein halbes Jahr als gesichert. Allein angesichts der Mietexplosion eine völlig realitätsferne Summe, die Hunderttausende – siehe Asylbewerber, die ein Vielfaches für ihre Reise nach Europa ausgeben – voraussichtlich locker aufbringen könnten.

Künftig dürfen auch alle Nichteuropäer in Deutschland arbeiten, wenn sie vor ihrer Einreise einen Arbeitsvertrag, den Nachweis einer Berufsausbildung oder einer anderen „anerkannten Qualifikation“ erbringen. Geringe Deutschkenntnisse und die Zusicherung keine Sozialleistungen beziehen zu wollen, reichen aus, die Arbeitsagentur prüfe nur noch, ob der Arbeitsvertrag „branchenüblich“ sei, so die Welt.

Die sogenannte Arbeitsmarkt-Vorrangprüfung wird zukünftig für alle „Fachkräfte“ – also Arbeitnehmer mit Berufsausbildung oder „vergleichbarer Qualifikation“ – weltweit abgeschafft. In Zukunft wird nicht mehr geprüft, ob ein arbeitsloser Deutscher oder ein EU-Bürger den Arbeitsplatz haben möchte. Ausnahmen sollen nur in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit gemacht werden dürfen. In den vergangenen Jahren wurde diese Vorrangprüfung bereits für Akademiker und Fachkräfte abgeschafft, die in Mangelberufen arbeiten. Auch für Asylbewerber galt die sogenannte Vorrangprüfung in den meisten Arbeitsamtsbezirken nicht mehr.

Sogenannte Fachkräfte ohne Jobangebot dürfen dank des zu verabschiedenden Gesetzes nun für sechs Monate nach Deutschland kommen, um sich erst hier auf Arbeitssuche zu begeben. Wer über „gute Sprachkenntnisse“ verfügt, wird noch einmal bevorzugt – für ihn gilt eine einjährige Aufenthaltserlaubnis um die im Ausland erworbene Berufsqualifikation anerkennen zu lassen. Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt in Zukunft jeder, der hier mindestens drei Jahre als „Fachkraft“ gearbeitet hat. Nach nur acht Jahren kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt werden.

Das die „Liberalisierung“ der Einwanderung auch in die Hose gehen kann, scheint selbst der realitätsfremden Merkel-Regierung klar zu sein: Falls das Gesetz mit seinen Einreiseerleichterungen zu einem Anstieg der Asylanträge führt, bittet das Bundesinnenministerium schon mal um die Möglichkeit, einzelne Staaten auszuschließen. Es scheint unwahrscheinlich, dass dieser Bitte entsprochen wird.

Auch abgelehnte Asylbewerber mit Duldung haben es von nun an noch leichter: Sie sollen das Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie sich mit verdientem Geld selbst versorgen können, eine Ausbildung beginnen und als „gut integriert“ gelten.

Entschließen sich abgelehnte Asylbewerber zu einer einjährigen Ausbildung im Bereich Pflege, Bau oder als Kurierfachkraft, entgehen sie dadurch ihrer Abschiebung und können danach den Rechtsanspruch auf eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erlangen, um in dem jeweiligen Beruf zu arbeiten.

Ungeachtet der vielen Arbeitslosen in Deutschland und der EU hat sich die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf, der weiter Asyl und Einwanderung vermischt,  dem Druck von Stiftungen und Unternehmerverbänden gebeugt, die so auf billige Arbeitskräfte hoffen

Was mit all denen passiert, deren Jobsuche vergebens ist, ist unklar – doch eins ist sicher: Für sie gibt es ja noch das Zauberwort „Asyl“. (MS)

@jouwatch

Quelle!:

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »