Samstag, April 20, 2024
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Homeschooling: Europäischer Gerichtshof hält Kindesentzug für legitim

Die Eltern von vier Kindern aus Hessen sind mit  Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Entzug ihres Sorgerechts vor dem  Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Das Straßburger Gericht sieht es für legitim an, wenn ein Staat den Eltern ihre Kinder entzieht, wenn diese die Bildung ihrer Kinder selbst bestimmen wollen. Beim Homeschooling-Verbot beruft sich der deutsche Staat auf ein Gesetz aus dem Nationalsozialismus.

Die vierfachen Eltern Petra und Dirk Wunderlich aus Hessen hatte sich geweigert, ihre Kinder in staatlichen Bildungseinrichtungen zu schicken und begannen ab 2005 diese zuhause zu unterrichten. Wegen ihrer christlichen Einstellung einerseits, aber auch aus der Überzeugung heraus, dass das staatliche Bildungssystem weder eine fundierte Bildung noch den benötigen Entfaltungsfreiraum biete, verweigerte sich das Ehepaar, der geltenden Schulpflicht.

Staatliche Repressionen

Daraufhin folgte für Eltern, die beide das Abitur gemacht haben, die ganze Härte staatlicher Repressionen. Nach massenhaften Bußgeldbescheiden wurden 2013 dem Ehepaar durch die Staatsanwaltschaft die Kinder entzogen. Mitarbeiter des Jugendamtes – insgesamt mehr als 30 Personen – fanden sich vor dem Wohnhaus ein und zerrten schlussendlich die schreienden und weinenden Kinder heraus.

Diese verbrachten zwangsweise drei Wochen in staatliche Obhut. Während dieser Zeit war den Eltern jeglicher Kontakt zu ihren Kinder untersagt. Die Behörde nutze die Unterbringung, um den Wissenstand der Kinder sowie deren soziale Kompetenz zu überprüfen. Das Ergebnis fiel mehr als positiv für die heimbeschulten Kinder aus. Sowohl der Bildungsgrad wie auch die Aufgeschlossenheit anderen gegenüber war altersgemäß. Erst nachdem die Eltern einwilligten, ihre Kinder in staatliche Schulen zu schicken, bekamen sie diese zurück. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde ihnen jedoch entzogen, so dass ein Umzug nach Frankreich, wo Homeschooling – wie in den meisten europäischen Ländern – möglich gewesen wäre, von behördlicher Seite verunmöglicht wurde.

Nachdem die Kinder den Schulbesuch als extrem belastend beschrieben, entschieden sich die Eltern ab 2014, ihre Kinder nicht mehr in die Schule zu schicken und beschulten diese zuhause. Aktuell ist nur noch die jüngste Tochter schulpflichtig. Das Amtsgericht Darmstadt brummte den Eltern 90 Tagessätze mit 5 Euro wegen Verstoßes gegen das hessische Schulgesetz auf, ließ die Familie aber in Ruhe.

Jahr 2017 entschloss sich die Familie die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wegen Verstoßes gegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens regelt zu verklagen. Am Donnerstag verkündete das Gericht, dass  das Vorgehen des deutschen Staates dennoch keine Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte der Familie darstelle.

Staatliche Entmündigung deutscher Eltern durch NS-Gesetzgebung

„Es ist ein äußerst entmutigender Tag für unsere Familie und auch für all die anderen betroffenen Familien in Deutschland. Nach so vielen Jahren des Rechtsstreites ist es sehr enttäuschend für uns und unsere Kinder,“ so  der Vater der Kinder laut ADF-International. „Es macht uns wütend, dass der Europäische Gerichtshof unsere Rechte nicht berücksichtigt hat und auch nicht die Ungerechtigkeiten unter denen wir durch das Vorgehen der deutschen Behörden zu leiden hatten“.

Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International erklärt: „Diese Entscheidung ignoriert die Tatsache, dass die deutsche Gesetzgebung bezüglich Heimunterricht die Rechte von Eltern verletzt, ihre Kinder zu unterrichten und zu bilden und ihr Aufwachsen zu gestalten. Es ist besorgniserregend, dass der einflussreichste Menschengerichtshof Europas das in seiner Urteilsfindung nicht berücksichtigt hat. Heimunterricht fällt unter diese Rechte und verdient deswegen Schutz. Dieses Urteil ist ein Schritt in die falsche Richtung und sollte allen Sorgen bereiten, denen die Freiheit am Herzen liegt.“

Wie die ADF-International ankündigt, erwägen deutsche Homeschooler Berufung gegen die Entscheidung des EGMR einzulegen.

Die Oberhoheit über die Köpfe unserer Kinder

Deutschland ist eines der wenigen Länder in Europa, in denen Homeschooling verboten ist. Hierbei beruft sich die Regierung auf das Reichsschulpflichtgesetz von 1939 , das es Eltern in Deutschland untersagte, ihre Kinder zuhause zu beschulen. Die Nationalsozialisten, die – wie alle Sozialisten jeglicher Spielart – keine Bereiche entstehen lassen wollten, die der staatlichen Kontrolle entzogen sind, war die bis dahin geltende Pflicht zur Bildung, das Heimbeschulung erlaubte ein Dorn im Auge. Bis heute – nur mit wenigen Ausnahmen –  verbietet der deutsche Staat Eltern, ihr Kind zuhause zu unterrichten. Das sogenannte „Homeschooling“ wird vom Staat meist nur dann genehmigt, wenn ein Kind schwer krank ist oder psychologische Probleme hat.

Homeschooling ist beispielsweise in Österreich, der Schweiz, Belgien und Dänemark, das die Schulpflicht bereits vor 150 Jahren abgeschafft hat, ohne Probleme möglich. In den USA hat sich seit den 1980er Jahren Heimbeschulung gegen den erbitterten Kampf linker Kräfte durchgesetzt und ist heute in allen Bundesstaaten erlaubt. Der Nachweis über das Erreichen der Bildungspflicht – wie in benannten Länder, in denen Homeschooling kein Verbrechen ist – wird beispielsweise nach Abschluss eines Schuljahres durch Überprüfung von staatlicher Seite sichergestellt. Nur wenn diese Lernziele dauerhaft nicht erreicht werden, ist es möglich, einen staatlichen Schulbesuch anzuordnen.

Befürworter der staatlichen Schulpflicht, den Gegnern von Privatschulen oder Homeschooling wollen mit allen Mitteln verhindern, dass Eltern die Köpfe ihrer Kinder der staatlichen Lenkung und Kontrolle entziehen. Was dabei herauskommt, wenn der Staat das Alleinerziehungsmonopol innehat, kann bei der folgsamen, systemtreuen und mehrheitlich linksorientierte Generation, die sich unsere Regierung herangezogen hat, beobachtet werden. (SB)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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