Die Staatsanwaltschaft München will eine vorzeitige Haftentlassung des bekennenden Neonazis Horst Mahler verhindern. Die Vollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam hatte entschieden, den 79-Jährigen nach Verbüssung von zwei Dritteln seiner zehnjährigen Haftstrafe auf Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 3)Bewährung zu entlassen, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch bestätigte. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft München II Beschwerde eingereicht, so dass die Haftentlassung noch nicht rechtskräftig sei, erklärte die Justizsprecherin in
Potsdam.
Mahler selbst befindet sich laut Brandenburger Justizministerium seit dem Sommer nicht mehr in der Vollzugsanstalt Brandenburg/Havel. Der 79-Jährige ist in der Haft schwer erkrankt. Daraufhin wurde der Vollzug seiner Strafe wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts im Sommer unterbrochen, wie ein Ministeriumssprecher erklärte. Das Urteil hatte 2009 ein bayerisches Gericht gegen den früheren Rechtsanwalt von Mitgliedern der Roten Armee Fraktion (RAF) verhängt. Deshalb ist nach Ministeriumsangaben die Staatsanwaltschaft München II zuständig.
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TA KI
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Der Honigmann