Donnerstag, April 25, 2024
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„Ich bekomme ihn nicht in Abschiebehaft“ – Machtlose Behörden müssen albanischen Sex-Verbrecher wieder laufen lassen

Das Behörden-Chaos zeigt sich im durchgestylten Deutschland im Detail. Die Asylkrise setzt in vielen Punkten an den Schwachpunkten der deutschen Bürokratie an, wie von Zauberhand geführt …

Der Albaner war bereits mehrfach straffällig, sein Asylbegehren wurde bereits abgelehnt. Das Amtsgericht Gotha (Thüringen) erließ einen Abschiebebeschluss. Doch der Mann hatte sich dem offenbar entzogen und war nach Leverkusen gereist, wo er von der dortigen Ausländerbehörde aufgegriffen wurde.

Sex-Straftäter wieder laufen gelassen

Dann der Offenbarungseid: In den umliegenden Abschiebehafteinrichtungen könne der Mann nicht aufgenommen werden, weil die Anstalten restlos belegt seien, hieß es in einer Mitteilung an eine Ausländerbehörde in Thüringen, so die „Thüringer Allgemeine“, der zu dem Fall diverser elektronischer Schriftverkehr vorliegt. 350 Kilometer weiter südlich, in Pforzheim, hätte man ihn aufnehmen können, wenn die Zentrale Schubeinheit den Transport hätte absichern können. Das war aber offenbar nicht machbar, sodass der Mann, ein Mehrfachstraftäter, entlassen werden musste.

Da es in Deutschland unmöglich ist, ausreisepflichtige Ausländer und Straftäter in Abschiebehaft zu bekommen, müssen diese wieder auf freien Fuß gesetzt werden.“

(Interne Behörden-E-Mail)

Bei dem Mann handelte es sich laut der „TA“ um einen in Deutschland zu fünf Jahren Haft verurteilten Sexualstraftäter, der abgeschoben wurde. Offenbar gefiel es dem Albaner so gut in Deutschland, dass er bald schon zurückkehrte, illegal. Die genannten Informationen gingen aus dem E-Mail-Verkehr einer Sachbearbeiterin einer thüringischen Ausländerbehörde mit dem Landesverwaltungsamt hervor.

Migrationsministerium weiß von nichts

Im Hause des grünen Migrationsministers Dieter Lauinger gebe es keine Kenntnis über die Fälle, in denen Abschiebehaft nicht angeordnet wurde, hieß es auf Anfrage der „Thüringischen Landeszeitung“ dort.

Die Unterbringung einer Person in der Abschiebehaft ist immer von einer richterlichen Entscheidung abhängig. Diese wird jedoch nicht im Ministerium angezeigt.“

(Sprecher des Thüringer Migrationsministeriums)

Chaotisches Abschiebe-Roulette

Das Chaos im bürokratisch durchgestylten Deutschland scheint in puncto Abschiebehaft-Plätze perfekt. Die Einrichtung in Eisenhüttenstadt nahe der polnischen Grenze wird vom Land Brandenburg geführt und steht im Rahmen einer Kooperation dem Land Thüringen im Bedarfsfall zur Verfügung, da dieses keine eigene derartige Einrichtung hat. Dort wurden in 2015 für ganze zwölf und im Folgejahr auch nur für 19 Personen die Abschiebehaft vollzogen.

Doch dort wurde schon vor Wochen ein Aufnahmestopp ausgegeben, aus baulichen Mängeln und personellen Engpässen, hieß es. Das kam für Thüringen überraschend. Das Land muss nun bundesweit nach Abschiebeplätzen suchen, wenn Bedarf anliegt.

Es wird keine Abschiebehaft ausgesetzt, weil es in Eisenhüttenstadt keinen Platz dafür gibt.“

(Migrationsministerium Thüringen)

Immerhin wurde dieses Abschiebe-Roulette seit dem Aufnahmestopp einmal betätigt, eine Einrichtung in Rheinland-Pfalz wurde genutzt. Die Zeitung vermutet, dass es sich dabei um den vor einigen Wochen aus Weimar abgeschobenen Marokkaner, einen islamistischen Gefährder, gehandelt habe.

Das Ministerium erklärte noch, dass die Abschiebehaft-Plätze in der Regel nur für drei Wochen belegt seien: „So kann eine Einrichtung kurzfristig ausgelastet sein, in der Folgewoche aber annähernd leer stehen. Auch deshalb ist die Kooperation mit anderen Bundesländern sinnvoll.“

Wie man auf diese Weise die zahlreichen abgelehnten Asylbewerber und sich illegal im Land aufhaltende Personen, wie den Albaner zum Beispiel, möglichst rasch wieder in ihre Heimat verfrachten will, bleibt rätselhaft.

Beitragsbild: Gettyimages & Public Domain / Comp. EPT

Quelle: Epoch Times

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