Freitag, März 29, 2024
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Finanzamt lässt Schuldnern Luft aus den Reifen

Maßnahme umstritten – Mit Ventilwächtern Plattfuß nach 600 Metern

Berlin/Menden/München – Um Steuersünder zu bestrafen, setzen immer mehr deutsche Finanzämter die Fahrzeuge ihrer Klienten außer Kraft und lassen die Luft aus den Autoreifen. Dabei bedient man sich amtlich genehmigten Ventilwächtern. Obwohl der Name der Kleingeräte auf den ersten Blick Schutz für die Autoräder nahe legt, bewirkt er jedoch das Gegenteil. Weil die praktischen Stöpsel an die Ventile der Autoreifen direkt angebracht werden, sorgen sie dafür, dass den Steuersündern beim Losfahren kontinuierlich die Luft entweicht und sie letztlich zum Anhalten gezwungen sind. Berichten der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung sowie des Berliner Kuriers zufolge werden die drakonischen Mittel unter anderem von Menden, Berlin und Dresden angewendet.

“Die Maßnahme wird längst nicht als primäres Standardverfahren in Deutschland angewandt. Schließlich muss der Steuersünder bereits sämtliche Stufen des Mahnverfahrens durchlaufen haben. Ob dies der richtige Weg einer Vollstreckung ist, bleibt Geschmackssache. Die Gefahr für den Fahrer ist zwar sehr gering, in einer ungünstigen Verkehrssituation jedoch theoretisch gegeben”, kritisiert ADAC-Sprecher und -Rechtsexperte Maximilian Maurer http://adac.de im Gespräch mit uns. Das Berliner Finanzamt sieht in der Anwendung von Ventilwächtern dagegen eine adäquate Lösung, um Steuerschuldner zur Strecke zu bringen. Wie ein Sprecher der Berliner Finanzverwaltung bekannt gab, werden pro Fahrzeug zwei Geräte eingesetzt, da der Fahrer bei einem Reifen sonst sein Ersatzrad verwenden und die Strafe umgehen könnte.

Ähnlich der bisher verwendeten Parkkralle, die wie die Ventilwächter ein Weiterfahren unmöglich macht, werden die Betroffenen jedoch vor der Amtshandlung gewarnt. Erst wenn auch dieses Druckmittel nicht hilft, werden die Autos sichergestellt. Allein in Berlin sind seit Ende vergangenen Jahres rund 100 Stöpsel im Einsatz. “Die Vollstreckungsbehörden bedienen sich gerne der Ventilwächter. Schließlich sind sie kostengünstiger und handlicher als Parkkrallen. Der angebrachte Hinweis muss aber auch hier für den Fahrer deutlich sichtbar und vor allem in mehreren Sprachen verfasst sein”, fordert Maurer im pressetext-Gespräch. Obwohl Berlin bereits seit 2003 mit den Ventilwächtern arbeitet, ist ihr Einsatz eher selten. Laut Angaben der Behörde wurde ihr Gebrauch 2008 in 747 Fällen angedroht, aber in nur 48 auch vollstreckt.

Laut dem Hersteller http://ventilwaechter.de, der diese pneumatische Wegfahrsperre – wie es im Amtsjargon heißt – als Alternative zur Parkkralle anbietet, werden die Geräte allein durch die Bewegung des Fahrzeugs aktiviert. Nach nur 600 Metern ist der Fahrzeugführer dann mit einem “kontrollierten Plattfuß” konfrontiert. Bei einem Versuch, den Ventilwächter ohne den Schlüssel zu entfernen, wird automatisch die Luft aus den Reifen gelassen. Den Einsatz der Geräte bevorzugen Ämter vorrangig bei Härtefällen, wenn Steuerzahler nach mehrmaligen Aufforderungen beispielsweise nicht ihre Strafzettel, Hundesteuern oder Grundbesitzabgaben erbracht haben. Viele Städte sichern sich gegen einen möglichen Widerspruch der Besitzer ab. Juristische Gutachten haben die Zulässigkeit bestätigt. Für Rechtsfolgen haften Kfz-Halter. (Ende)

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