Dienstag, April 23, 2024
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Abgemahnt: Immer mehr Piraten zur Kasse gebeten

Anwaltskanzleien werfen mit teuren Filesharing-Forderungen um sich

Steinwiesen – Filesharer befinden sich immer häufiger im Visier von Anwaltskanzleien. Diese verdienen prächtig an den Abmahnungen, die sie Netzpiraten wegen Urheberrechtsverletzungen zukommen lassen. Nach Angaben des Vereins gegen den Abmahnwahn und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage wurden in Deutschland allein 2010 knapp 576.000 Forderungen verschickt. Innerhalb eines Jahres hat ihre Zahl um rund 28 Prozent zugelegt. Insgesamt machten die Anwälte Schadenersatz in Höhe von mehr als 412 Mio. Euro geltend.

Zwar nehmen sich Europas Web-User bei Filesharing und illegalen Downloads mehr und mehr zurück. Etwa jeder zweite ertappte Online-Pirat kommt den Forderungen der Rechtsanwälte jedoch anstandslos nach. Die damit noch immer stolze Summe an Einkünften haben etwa 40 abmahnende Anwaltskanzleien bzw. 285 Rechteinhaber unter sich aufgeteilt. Auch ihre Zahl ist neben jener an Abmahnungen gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen.

Musik, Filme und Pornos

Fünf der abmahnenden Kanzleien sind bei der Verfolgung von Filesharern besonders aktiv. Sie haben etwa die Hälfte der Forderungen verschickt. Über die Abmahnungen hinaus ist es in einigen Fällen auch zu Klagen gekommen. Weniger als ein Prozent der erwischten Filesharer hat die Forderungen seitens der Anwaltskanzleien im Vorjahr ignoriert.

Zu Mehrfachabmahnungen für eine unerlaubte Kopie ist es 2010 ebenfalls häufiger gekommen als bisher. Solche sind bei verschiedenen Inhabern eigener Rechte an einem Werk möglich, wie etwa bei Filmen und zugehöriger Filmmusik der Fall. Raubkopien von Songs bzw. Alben sind nach wie vor der häufigste Grund für Abmahnungen. Im Verhältnis hat die Verfolgung von Filmpiraten jedoch zugenommen. Mehr als ein Fünftel der Forderungen beziehen sich auf urheberrechtlich geschützte Pornofilme.

Abmahn-Statistik 2010 (PDF-Download):
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/statistiken/2010/jahresstatistik_2010.pdf (Ende)
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Ein Bürger der Bundesrepublik GmbH, kann wohl abgemahnt werden, aber ein Deutscher, kann nach dem gültigen Recht des Deutschen Reiches nicht abgemahnt werden, was ist zu tun, aus der BRD-GmbH auschecken, Deutscher werden, mehr Infos:
http://www.das-gibts-doch-nicht.info/frame1.php
http://www.youtube.com/watch?v=lGzt-gD7efc

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