Donnerstag, April 25, 2024
StartPolitikAggressionInstallation „unangemessen und respektlos“: Gericht weist Eilantrag gegen umstrittene Buswracks in Dresden...

Installation „unangemessen und respektlos“: Gericht weist Eilantrag gegen umstrittene Buswracks in Dresden ab

Das Projekt des Deutschsyrers Manaf Halbouni mit den drei senkrecht stehenden Buswracks soll an das zerstörte Aleppo erinnern. Die Aktion steht im Zusammenhang mit dem Dresdner Gedenken an die Opfer des Zweiten Weltkriegs und an die Zerstörung der Stadt durch alliierte Bomber am 13. Februar 1945.

Die Installation von drei Buswracks vor der Dresdner Fauenkirche muss nicht abgebaut werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht am Mittwoch in der sächsischen Hauptstadt und wies damit den Eilantrag eines Bürgers gegen die Installation „Monument“ ab.

Der Mann könne nicht geltend machen, dass die von der Stadt erteilte Erlaubnis zur Aufstellung des Kunstwerks ihn in seinen eigenen Rechten verletze, heißt es in dem Beschluss.

Das Projekt des Deutschsyrers Manaf Halbouni mit den drei senkrecht stehenden Buswracks soll an das zerstörte Aleppo erinnern. Die Aktion steht im Zusammenhang mit dem Dresdner Gedenken an die Opfer des Zweiten Weltkriegs und an die Zerstörung der Stadt durch alliierte Bomber am 13. Februar 1945.

Die Buswrack-Installation ist jedoch umstritten, weil die Busse in Syrien nicht von Zivilisten, sondern von radikalen Islamisten aufgestellt wurden. (Siehe: Umstrittene Buswracks in Dresden – Errichtet nach dem Vorbild von Islamisten-Barrikade in Syrien)

Der Kläger empfand es mit Blick auf die Dresdner Opfer von 1945 dem Gericht zufolge als „unangemessen und respektlos“, die Installation vor der Dresdner Frauenkirche aufzustellen. Das Gedenken an die Opfer des Zweiten Weltkriegs werde provokativ mit der aktuellen Situation in Aleppo vermischt.

Die Richter führten in ihrem Beschluss nun auch aus, dass es keine Rechtsvorschrift gibt, die einen Bürger beim Betrachten eines Kunstwerks davor schützt, „dass dieses bei ihm keinerlei anstößige Wertung erregt“. Auch gebe es keinen Rechtssatz, der die Interessen eines Bürgers an einer bestimmten Verwendung staatlicher Steuereinnahmen schützt.

Beitragsbild: Sean Gallup/Getty Images

Quelle: (afp/so)

Empfohlene Artikel
- Advertisment -
Translate »