Freitag, April 19, 2024
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Internet: Das Monster Facebook endlich bändigen

Facebook ist marktbeherrschend und weite Teile seiner Datensammlung unrechtmäßig. Das Bundeskartellamt will dem Unternehmen jetzt klare Grenzen aufzeigen. Doch das Verfahren kann erst der Auftakt des Unterfangens sein, die Macht des Konzerns zum Wohle der Gesellschaft zu brechen.

Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Facebook ist in Deutschland ein marktbeherrschendes soziales Netzwerk. Und das Unternehmen überschreitet mit seiner unbegrenzten Datensammelei Grenzen, die das Bundeskartellamt nicht mehr hinnehmen will.

Denn überall dort, wo ein Like-Button lauert, da werden durch den Konzern heute Daten abgegriffen, um die Schattenprofile seiner Nutzer zu nähren. Das ist millionenfach auf Webseiten der Fall, die sich um Datenschutz einen feuchten Kehricht scheren, weil sie auf die Distribution ihrer Inhalte durch Facebook angewiesen sind.

Neben den Webseiten synchronisieren auch die Facebook-Töchter Instagram und WhatsApp Daten mit dem Big-Data-Mutterschiff. Das wird zu Recht in Deutschland und nun auch in Frankreich unterbunden. Neben diesen Quellen übermitteln außerdem alle Apps, die über Schnittstellen mit Facebook verfügen, Daten zum Konzern zurück.

Den meisten Nutzern dürfte nicht bewusst sein, dass sie nicht nur in dem sozialen Netzwerk selbst, sondern überall im Netz von Facebook ausgeforscht werden.

Denn sie haben mit der Anmeldung bei der Plattform dem Datenkonzern eine „Generalvollmacht“ gegeben – und damit die Kontrolle über Daten über sich und ihr Leben verloren. Dank dieser Informationsasymmetrien kann Facebook emotional verletzliche Jugendliche identifizieren, Drogensüchtige erkennen und Homosexuelle ausfindig machen.

All das mit dem Zweck, Werbung zu verkaufen.

Facebooks „Friss oder Stirb“-Mentalität

Dieser Datenfluss ist so dermaßen unüberschaubar, dass das Kartellamt der Ansicht ist, dass die Nutzer hier beim Erstellen eines Accounts keine wirksame Einwilligung gegeben haben können. Sie sehen darin eine Verletzung des europäischen Datenschutzes. Die „Generalvollmacht“ ist also ungültig.

Dabei ist das noch nicht alles: Die Kartellwächter haben bislang nicht einmal die Daten berücksichtigt, die Facebook auf seiner eigenen Plattform sammelt. Jede Vorliebe, jedes Teilen, jeder Like fließen in die Schattenprofile ein, welche die Werbeindustrie nutzen kann.

Wegen der marktbeherrschenden Stellung des Konzerns haben Menschen in Deutschland kaum eine Möglichkeit, auf Alternativen zuzugreifen. Sie müssen nach dem Motto „Friss oder stirb“, der Datensammelei zustimmen – oder eben zu denjenigen gehören, die nicht mehr auf Geburtstage, Jahrgangsfeiern, Demonstrationen oder zum nächsten Theaterstück eingeladen werden (Insiderin aus Löschzentrum packt aus: Manipulierte Facebook die Berichterstattung vor der Wahl? (Video)).

 

Seit Jahren schon laufen dutzende Verfahren gegen Facebook. Bislang versucht sich das Unternehmen meist damit herauszureden, dass nationale Behörde und Gerichte überhaupt nicht zuständig seien. Mit dieser Strategie wird jetzt endgültig Schluss sein.

Mit dem Datenschutzrecht konnte der Konzern rücksichtslos umgehen – auch, weil die Höchststrafen äußerst gering waren. Das ist mit dem Wettbewerbsrecht anders. Das Bundeskartellamt als Gralshüter der kapitalistischen Marktwirtschaft hat mit Sanktionsmöglichkeiten von bis zu 10 Prozent des Konzernumsatzes ein ungleich schärferes Schwert zur Verfügung.

Nur ein erster Schritt

Es bleibt zu hoffen, dass das Verfahren der Auftakt ist, um Facebook endlich ordentlich zu regulieren. Hier kann Datenschutz nur der erste Schritt sein, der von den Aufsichtsbehörden mit den neuen Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzgrundverordnung im kommenden Jahr hoffentlich noch vertieft wird.

Doch genauso muss geklärt werden, was die marktbeherrschende Stellung des US-Konzerns für die digitale Öffentlichkeit und die Kontrolle von Inhalten bedeutet: Wer so groß ist, kann sich nicht mehr auf seine privatwirtschaftlichen Community-Guidelines zurückziehen und nach Gutsherrenart Inhalte moderieren oder Nutzer abstrafen.

Wer so groß ist, sollte nicht intransparent mit undurchsichtigen Algorithmen und künstlicher Verknappung die Aufmerksamkeitsflüsse seiner Nutzer kontrollieren und monetarisieren dürfen.

Um die Marktbeherrschung zu brechen, muss Facebook zu mehr Informationen für unabhängige Forschung, zu einer Interoperabilität mit anderen Plattformen und zur Bereitstellung eines kompletten Exports der Nutzerinhalte verpflichtet werden.

 

Nur dann können Nutzer auch zu alternativen Netzwerken wechseln und sind nicht im Walled Garden des Konzerns für immer und ewig gefangen. Die Regulierung von Facebook wird dem sterbenden Web gut tun und die fortschreitende Zentralisierung des Netzes zurückdrehen.

Das muss das Ziel sein. Und deswegen ist die vorläufige Einschätzung des Kartellamtes nur ein erster Schritt auf dem Weg, das Monster Facebook endlich zu bändigen (Facebook: Das Märchen vom heiligen Mark).

Die von uns verfassten Inhalte stehen, soweit nicht anders vermerkt, unter der Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 3.0.

 

Literatur:

Anonym im Internet mit Tor und Tails

Das Ende der Demokratie: Wie die künstliche Intelligenz die Politik übernimmt und uns entmündigt

Deep Web – Die dunkle Seite des Internets

The Dark Net: Unterwegs in den dunklen Kanälen der digitalen Unterwelt

Beitragsbild und Quellen: PublicDomain/netzpolitik.org am 19.12.2017

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