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Intransparent und undemokratisch – Schiedsgerichte als elitärer Club

top-TTIP-Demo am 10. Oktober 2015 in Berlin - Bild: Foodwatch/Stop TTIP via Wikipedia

Von Frank Mulder* (IPS) – Mehr als drei Millionen Unterschriften haben Menschen in den europäischen Ländern geleistet, um sich gegen das Transatlantische Handelsabkommen TTIP zu wehren. Widerstand gibt es vor allem dagegen, dass Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 3)amerikanische Unternehmen dank TTIP europäische Staaten verklagen können, wenn diese Gesetze erlassen, die die Einnahmen der

Unternehmen potenziell schmälern könnten. Die Klagen sollen an privaten Schiedsgerichten verhandelt werden statt von unabhängigen Richtern.

Was bisher kaum Thema war: Auch Entwicklungsländer können im Rahmen des US-Europäischen Handelsabkommens von Unternehmen verklagt und zu Zahlungen von Milliarden von Dollar gezwungen werden. Europa wäre damit nicht nur Ziel entsprechender Klagen nach der sogenannten Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS), sondern vor allem ein internationales Drehkreuz bei der Abwicklung dieser Klagen.

Ein Beispiel: Ein Land befindet sich mitten in einer schlimmen Wirtschaftskrise. Ein Viertel aller Einwohner ist arbeitslos, Zehntausende haben kein Dach über dem Kopf. Vier Präsidenten rutschen in nur zwei Wochen auf den Präsidentschaftsthron und wieder herunter. Um die schlimmsten Auswirkungen abzufedern, werden zuvor privatisierte Unternehmen verstaatlicht. In der Folge verklagen Dutzende von Unternehmen die Regierung, weil sie sich übervorteilt sehen. Das Land muss Hunderte von Millionen Dollar an Kompensationszahlungen an die Unternehmen leisten. Noch Jahre nach der Krise.

 

Das klingt surreal? Nun, genau das passiert in Argentinien zur Zeit. Die Klagen sind Nachwehen der Wirtschaftskrise des Jahres 2001, als genau das geschah, was oben beschrieben wurde. Die damalige Regierung hatte dutzende bilateraler Investmentabkommen (BITs) abgeschlossen, um ausländische Direktinvestitionen anzuziehen. Das funktionierte – doch die Abkommen erlaubten es den Investoren, die argentinische Regierung zu verklagen, sollte es zu einem Konflikt kommen. Als der eintrat, wurde das Land zu einer leichten Beute. Bis heute wurde Argentinien in 56 Fällen verklagt und ist damit das am häufigsten verklagte Land der Welt. Noch.

Die ISDS könnte das ändern. Der Mechanismus erlaubt es einem Unternehmen, einen Staat zu verklagen, ohne überhaupt vor Gericht zu gehen. Der Investor kann seine Klage vor ein Panel von Schiedsrichtern bringen, die wie ein privates Gericht wirken. Jede Partei kann einen Schiedsrichter benennen, die sich wiederum auf einen dritten einigen, der dann den Vorsitz für die Verhandlung übernimmt. In der Regel sind diese Richter Investment-Anwälte. Gemeinsam entscheiden sie, ob der Staat den Investoren fair behandelt hat. Wenn nicht, wird entschieden, wie viel der Staat zahlen muss. Berufungen sind nicht zugelassen.

Weil die Investor-Staat-Streitbeilegung vor privaten Gerichten abläuft, sind sie meist intransparent und der Ablauf wenig bekannt. Journalisten der niederländischen Zeitschriften Oneworld und De Groene Amsterdammer haben mehrere Monate zum Thema recherchiert und mehrere Artikel über die geheime Welt der ISDS veröffentlicht.

Popularität der privaten Schiedsverfahren zugenommen

Eine Datenvisualisierung der Journalisten zeigt, dass die Popularität der ISDS in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Während es im Jahr 2000 lediglich 15 Klagebegehren gab, wurden allein im Jahr 2014 fast 70 neue Klagen eingereicht. Insgesamt belief sich die Anzahl der ISDS-Klagen bis 2014 auf 629. Die Zahl kann noch höher liegen, da nicht alle Fälle publik gemacht werden.

 

Am häufigsten werden Kanada, die USA und Mexiko verklagt. Verantwortlich dafür ist in erster Linie NAFTA, das Freihandelsabkommen zwischen diesen Ländern, das Investor-Staat-Streitbeilegungen erlaubt. Die USA haben allerdings nie einen einzigen Fall verloren. Betrachtet man lediglich die Gesamtheit der weltweiten Fälle, die Staaten verloren haben, dann steht Argentinien an erster Stelle, darauf folgen Venezuela, Indien, Mexiko, Bolivien – also alles aufstrebende Volkswirtschaften. Diese halten die Investor-Staat-Streitbeilegungen heute in der Mehrzahl für unfair oder sogar neokolonial.

Die meisten klagefreudigen Investoren sitzen in den USA. Doch in den vergangenen Jahren sind immer mehr Unternehmen aus Westeuropa hinzugekommen. 2014 kamen mehr als die Hälfte aller ISDS-Klagen aus Europa und davon die meisten aus den Niederlanden.

Besonders klagewillig sind Briefkastenfirmen

Schaut man sich diese niederländischen Investoren näher an, entdeckt man folgendes: Rund zwei Drittel von ihnen sind nichts weiter als Briefkastenfirmen. Sie wurden in den Niederlanden angesiedelt, weil das Land als besonders investorenfreundlich gilt.

„Dafür gibt es sogar einen Begriff: das niederländische Sandwich“, erklärt George Kahale III, ein US-amerikanischer Top-Anwalt, der Staaten in großen ISDS-Fällen vertritt. „Man muss lediglich eine niederländische Holding vorschalten, und schon kann man sich niederländisch nennen. So wird das ganze System missbraucht.“

In 88 Prozent der Fälle konnten die Investigativjournalisten die Namen der Schiedsrichter ermitteln. Das daraus entstandene Bild ist mehrheitlich männlich und weiß: lediglich zwei Frauennamen fanden sich unter den Richtern. 15 Schiedsrichter waren in 63 Prozent aller Fälle involviert. In 22 Prozent der Fälle waren zwei dieser 15 Richter involviert.

„Das ist keineswegs seltsam“, sagt Bernard Hanotiau, ein belgischer Schiedsrichter, der zu den Top-15 gehört. „Natürlich sind es immer wieder die gleichen, weil sie eben die besten sind.“ Er vergleicht die Welt der ISDS mit Krankenhäusern. „Wenn man in Belgien nach einem Spezialisten für Lungenkrebs sucht, kommt man immer wieder auf die gleichen Namen. Wir sind eben eine kleine Gruppe von Spezialisten.“

Problematisch ist es dennoch. Die Schiedsrichter mussten nie einen Eid schwören und wurden nicht öffentlich nominiert. Meistens arbeiten sie weiter als Anwälte. Es kann vorkommen, dass ein Staat von einem Schiedsrichter verurteilt wird, dessen Anwaltskanzlei den Investor in einem vergleichbaren Fall vertritt. Das Feld für Interessenskonflikte ist groß.

Streitfall liegt bei mehreren Milliarden Dollar

Kahale zufolge entstehen dadurch viele rechtliche Fehler. „Ihr Hintergrund scheint immer wieder durch – bei allen Entscheidungen. Und der Hintergrund liegt eben im Unternehmertum. Da geht es nicht darum, rechtlich korrekte Entscheidungen zu treffen, sondern die Parteien so schnell wie möglich wieder ins Geschäft zurückzubringen.“ Die Streitsumme betrage nicht selten mehrere Milliarden Dollar. Für kleine Staaten mit geringem Haushalt sei das besonders schwierig.

Kritik an den Investor-Staat-Streitbeilegungen wächst, vor allem in Ländern wie Venezuela, Indonesien, Südafrika, Ecuador und Indien.

Auch die europäischen Länder haben in ihren Verhandlungen mit den USA um das Transatlantische Handelsabkommen TTIP nun Bedenken geäußert. Im September schlug EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström einen internationalen Handelsgerichtshof für TTIP vor, der private Schiedsgerichte ersetzen soll. Kritiker wie das Corporate Europe Observatory halten den Vorschlag für zu zahm. Noch immer könnten Investoren damit fast jedes Gesetz, jedes Gerichtsurteil und jeden Verwaltungsakt angreifen, die ihre Gewinne schmälern. Im Manager Magazin schrieb TTIP-Expertin Pia Eberhardt:

„Die Sonderklagerechte bleiben eine Gefahr für öffentliche Haushalte, staatliche Regulierung und die Demokratie.“

Verteiler: Neopresse

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