Freitag, April 19, 2024
StartPolitikEuropa„Islam gehört zu Merkel, Merkel nicht zu Deutschland“ – AfD verärgert Bundestag

„Islam gehört zu Merkel, Merkel nicht zu Deutschland“ – AfD verärgert Bundestag

Im Bundestag wurde am Mittwoch hitzig über einen Antrag der AfD gestritten. Dieser lautet: „Unvereinbarkeit von Islam, Scharia und Rechtsstaat – Keine Verbreitung gesetzwidriger Lehren“. Die AfD erklärte dazu, der Islam gehöre zu Merkel und Merkel nicht zu Deutschland. Die übrigen Parteien kritisierten den Antrag als schlampig und realitätsfern.

Der von der AfD-Fraktion vorgelegte Antrag schlug im Bundestag hohe Wellen. Enthalten war die Aufforderung an die Bundesregierung, die Verbreitung von im Koran enthaltenen gesetzwidrigen Inhalten zu unterbinden. Vorgestellt wurde die Vorlage im Parlament von AfD-Politiker Gottfried Curio, der erklärte: Man sehe aktuell in Deutschland Eifersuchts- und Ehrenmorde, Zwangs- und Kinderehen sowie die Verfolgung liberaler Muslime:

„Was ist der gemeinsame Hintergrund von alledem? Dieser Hass, diese Respektlosigkeit, diese Kriminalität ist ideologisch legitimiert, kulturell eingeübt, durch Anweisungen, Gebote, Aufrufe aus dem Gründungsdokument einer Religion.“

Curio argumentierte mit Zitaten aus dem Koran. So gebe es laut dem AfDler etliche Weisungen in der Schrift, die zu Straftaten aufriefen. Als Beispiel verlas Curio Auszüge, die zu Kriegsaufrufen oder Gewalt gegen Frauen ermutigen würden:

„Frauen sind für euch ein Saatfeld, geht zu ihnen hin, wann immer ihr wollt. Wir hören religiöse Diskriminierung: Allah hat die Ungläubigen verflucht und für sie die Flamme bereitet. Bis hin zur Volksverhetzung: Die Ungläubigen sind die schlechtesten aller Geschöpfe, schlimmer als das Vieh.“

Aus diesem Grund stelle seine Partei die Forderung: Die Verbreitung solch gesetzwidriger Inhalte müsste unterbunden werden. Der Islam und die mit ihm untrennbar verbundene Scharia gehörten nicht zum Rechtsstaat.

Schuldsuche bei Merkel

Der Gedanke der Religionsfreiheit stehe der Forderung nicht entgegen, so der AfD-Politiker weiter. Die Freiheit der Religionsausübung sei keine Lizenz zum Bruch sonstiger Gesetze:

„Polygamie, Kinderehe, Zwangsheirat, Ehrenmord, Homophobie, Züchtigung der Frau, Antisemitismus, Christenverfolgung, Steinigung, Enthauptung, heiliger Krieg finden ihre Rechtfertigung und sogar ihren Grund in Weisungen des Islam.“

Curio ergänzte: Wer solche gesetzwidrigen Aufrufe aktuell propagiere, mache sich strafbar – unabhängig von der religiösen Herkunft. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe hunderttausendfach Judenhass nach Deutschland importiert. Das sei eine Schande:

„Alltägliche Messergewalt, Angstträume für Frauen, für Juden, Mobbing deutscher Schüler, wachsende No-Go-Areas – all das gab es vor Merkel nicht. Wenn Merkel meint, der Islam gehöre zu Deutschland, gehöre zu unserem Rechtsstaat Deutschland, dann sagen wir: Der Islam gehört zu Merkel, aber Merkel gehört nicht länger zu Deutschland.“

Mit diesen Worten endete die Bundestagsrede des AfD-Abgeordneten Gottfried Curio, der Zwischenfragen anderer Politiker während seiner Rede nicht zuließ.

Schlampig und ungenau?

Nach dem Parlamentarier der Alternative für Deutschland trat der CDU-Politiker Patrick Sensburg an das Rednerpult. Er kritisierte gleich mehrere Aspekte des Antrags. So sei er beispielsweise schlampig und ungenau ausgearbeitet, so Sensburg:

„Es werden auch die unterschiedlichen Formen des Islams – seien es Sunniten, Schiiten, Alewiten – nicht differenziert. Das wäre so, als würde man der AfD sagen: Alle sind rechtsradikal, alle sind rechtsextrem. Das ist nicht der Fall.“

Von daher sei es auch im Antrag grundsätzlich falsch, alles zusammenzuwerfen und zu vermengen, erklärte Sensburg. So werde ausschließlich Angst geschürt, fundiertes Fachwissen fehle jedoch.

Koran versus Bibel

Das sah auch der nächste Redner zu dem Thema, der FDP-Politiker Jürgen Martens ähnlich. Mit den 1500 Jahre alten Textzeilen des Korans aktuell ernsthaft Politik betreiben zu wollen, sei schon gewagt, so Martens. Darüber hinaus gebe es auch zahlreich Gewaltverherrlichung, Frauenfeindliches und Homophobes in der Bibel:

„So spricht der Herr: Siehe, ich will Unglück bringen in deinem eigenen Hause und will deine Weiber vor deinen Augen nehmen und sie deinem Nächsten geben – 2. Samuel, Kapitel 12, Vers 1. Oder was Homophobes: Wenn jemand bei einem Mann liegt, wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel ist und sollen beide des Todes sterben – 3. Buch Mose, Kapitel 20, Vers 13. Wollen Sie deswegen vielleicht eine inhaltliche Bereinigung der Bibel verlangen?“

Doch das fordere die AfD nicht. Sie beschränke sich ausschließlich auf Texte des Korans. Unterm Strich stehe in dem Antrag, so Martens weiter, nur die hilflose Forderung, die Bundesregierung solle geeignete Maßnahmen ergreifen und die Verbreitung des Korans unterbinden. Schlussendlich fordere die AfD eigentlich ein Koran-Verbot, schlussfolgerte der FDP-Politiker:

„Aber das wäre so offenkundig verfassungswidrig, dass Sie sich gar nicht trauen, das auszusprechen. Sie vertrauen stattdessen darauf, dass das bei Ihrer Kundschaft als Meta-Text unausgesprochen ankommt. Sie wollen hier noch einmal einen Kracher zünden, aber Sie werfen einen Brandsatz mitten in diese Gesellschaft hinein.“

Und das, so das Resümee von Jürgen Martens, lasse man der AfD nicht durchgehen.

Recht und Gesetz

Ebenso argumentierte die Partei die Linke in Person von Friedrich Straetmanns im Bundestag. Der Abgeordnete erinnerte daran, dass in den vergangenen Jahren bereits 20 verfassungsfeindliche muslimische Vereine verboten wurden. Es gebe zahlreiche Gesetze, die zum Schutz der Bevölkerung gegen Extremismus angewendet würden:

„Wieder einmal belästigen Sie uns mit einem schlampigen Antrag, den Sie aus durchsichtigen, auf ihrer Ideologie fußenden Gründen stellen. Vieleicht versuchen Sie es zur Abwechslung mal mit der Realität. Das Grundgesetz gibt da klare Hinweise.“

In Artikel 4 des Grundgesetzes, so Straetmanns, sei vermerkt: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des Religiösen und des weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Und an das staatliche Neutralitätsgebot müsse sich laut dem Linkspolitiker auch die AfD halten.

Alles auf Anfang?

So wurde am Mittwoch nach einer einstündigen Debatte der Antrag der AfD mit den Stimmen von Union, SPD, FDP, Grünen und Linken an den Rechtsausschuss des Bundestages überwiesen. Einzelne Politiker der Alternative von Deutschland kündigten bereits an, das Thema Islam auch weiter im Parlament zur Sprache zu bringen.

Quelle!:

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