Freitag, März 29, 2024
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Islamisierung: Erste Universität muss Verhaltenskodex einführen

Die Universität Hamburg ist die erste Hochschule Deutschlands, die einen Verhaltenskodex zur Religionsausübung einführen muss. Durch die zunehmende Islamisierung kam es vermehrt zu Konflikten.

Junge Männer drängten muslimische Studentinnen wiederholt dazu, ein Kopftuch zu tragen. In den Fluren hielt das organisierte Freitagsgebet eines salafistischen Predigers Einzug. Gegen Schweinefleisch in der Mensa wurde protestiert und die Sanitäranlagen für rituelle Waschungen verwendet. Jetzt zieht die Universitätsleitung die Notbremse.

Universität zieht Notbremse

Am Mittwoch veröffentlichte sie einen religiösen Verhaltenskodex, in dem es lautet: „Der wissenschaftliche Auftrag der Universität ist zu respektieren. Die Ausübung religiöser Freiheit endet dort, wo dieser beeinträchtigt oder gefährdet ist.“ Die AStA-Vorsitzende Franziska Hildebrandt ist bemüht, vom Islam abzulenken: „Es geht nicht nur um Menschen muslimischen Glaubens“, sondern man wolle die „Ausübung verschiedener Glaubensüberzeugungen regeln.“

So in der Einleitung des Kodex um den heißen Brei geredet.  Es wird etwa die Ablehnung wissenschaftlicher Erkenntnisse aus religiösen Gründen thematisiert und auf das Recht hingewiesen, keinen Glauben zu haben. Explizit wird das Recht festgeschrieben, keine religiöse Bekleidung zu tragen. Außerdem: „Ein religiös motivierter Druck zu einem ‚richtigen‘ Verhalten widerspricht der Religionsfreiheit.

10 Punkte gegen Islamisierung

Deutlicher wird der Kodex im angehängten 10-Punkte-Plan. Festgeschrieben wird etwa, dass im Gebetsraum („Raum der Stille“) keine räumliche Aufteilung zwischen Männer und Frauen mehr stattfinden darf. Die religiösen Feste müssten in diesem Raum stattfinden und dürfen nicht mehr auf das Gelände der Universität verlagert werden. Es dürfen keine rituellen Waschungen mehr in den sanitären Anlagen der Universität stattfinden. Die Vollverschleierung bleibt zwar erlaubt, dürfe aber Unterricht und Prüfungen nicht beeinträchtigen. Der Lehrveranstaltungsplan orientiere sich nicht an religiösen Geboten zum Tagesablauf oder nicht-gesetzlichen religiösen Feiertagen. Religiös motivierter Druck sei Diskriminierung.

Weiters gäbe es kein Recht darauf, von einem Angehörigen eines bestimmten Geschlechts geprüft oder unterrichtet zu werden. Wird etwa die Annahme von Schriftstücken aus der Hand von Frauen verweigert, geht dies zu lasten der Studenten. Die Gestaltung des Speiseplanes nach religiösen Geboten obliegt den Betreibern der Mensa.

Beitragsbild: By Uwe Barghaan (Own work) [GFDL or CC BY 3.0], via Wikimedia Commons

Quelle: http://info-direkt.eu/2017/10/21/islamisierung-hamburger-universitaet-muss-verhaltenskodex-einfuehren/

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