Freitag, März 29, 2024
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Islamisierung fast komplett: Bundesländer gegen Beobachtung von Moscheenverband Ditib

Berlin – Gibt es einen deutlicheren Hinweis darauf, dass dieses Land islamisiert werden soll und das der Verfassungsschutz von linken Kräften unterwandert ist, die ja bekanntlich diese Islamisierung mit aller Macht vorantreiben wollen? Die Landesämter für Verfassungsschutz fast aller Bundesländer haben den Vorstoß des Bundesamts für Verfassungsschutz zurückgewiesen, den größten Moscheenverband in Deutschland geheimdienstlich zu beobachten. Im September war bekannt geworden, dass das Bundesamt den Moscheenverband Ditib als sogenannten Prüffall eingestuft hatte – und dafür plädierte, den Verband mit Geheimdienstmitteln zu überwachen. Dem haben nun nach Informationen von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR praktisch alle Landesämter für Verfassungsschutz widersprochen, teils verhalten, teils sehr deutlich.

Die Länder sind vor allem von der Begründung nicht überzeugt. Die Abteilung 6 des Bundesamts, zuständig für Islamismus, wollte gegen Ditib wegen Extremismusverdachts ermitteln. Möglich wäre dann der Einsatz von V-Leuten und umfassenden Abhöraktionen.

Die Länder halten das für den falschen Weg. Bei Ditib handele es sich um türkische Nationalisten, nicht um religiöse Fanatiker. Die Ditib sei „im Leben“ keine religiöse Organisation, sagte der Chef des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Burkhard Freier, in dieser Woche der Katholischen Nachrichtenagentur.

Eine andere Kritik an Ditib teilen dagegen viele – und so zeichnet sich ein Weg ab, wie die Organisation im Blick behalten werden könnte, ohne den Dialog mit ihr abzubrechen. Einige Ditib-Imame sollen in Deutschland gegen Kritiker der türkischen Regierung spioniert haben. Sie nun ihm Rahmen der Spionageabwehr zu beobachten, findet breite Zustimmung.

Dann würde man aber gegen Einzelpersonen ermitteln. Nicht gegen den gesamten Verband. Besonders die Länder mit großen Ditib-Landesverbänden sollen den Vorstoß des Bundesamts als überzogen kritisiert haben. Neben Nordrhein-Westfalen sind dies vor allem Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Hamburg hat 2013 sogar einen Staatsvertrag mit Ditib geschlossen, dieser regelt den Religionsunterricht, den Bau von Moscheen und die Trägerschaft von Kindertagesstätten. Diese Zusammenarbeit würde torpediert, wenn man Ditib gleichzeitig für extremistisch erklären würde. Auch aus der Deutschen Islamkonferenz müsste Ditib dann wohl ausscheiden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im August ein Dossier an die Landesämter herausgeschickt, ein 66 Seiten starkes Ditib-Sündenregister, das Verbindungen zur türkisch-nationalistischen Bewegung Millî Görüs und zu den rechtsextremen Grauen Wölfen aufzeigte. Offen ist, wie sich nun das Bundesamt für Verfassungsschutz entscheiden wird. Bleibt es bei seiner Einschätzung und wagt einen Alleingang, um Ditib in Gänze belauschen zu können? Die Überlegung, gegen den Verband vorzugehen, war schließlich nicht nur ein Projekt des damaligen Verfassungsschutzchefs Hans-Georg Maaßen, wie manche spekulierten. Auch sein Interimsnachfolger Thomas Haldenwang erklärte im Innenausschuss des Bundestages, es gebe „deutliche Anhaltspunkte dafür, dass man in die Überlegungen eintreten könnte, Ditib zu einem sogenannten Verdachtsfall zu machen“. Davon unberührt bleibt der Kurs des Bundesinnenministeriums. Wegen der zunehmenden Politisierung des Moscheeverbandes seit dem vereitelten Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 hat das Ministerium seine Zusammenarbeit mit Ditib bei Integrationsprojekten auf Eis gelegt. Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz (CDU) verlangte in der SZ, die deutschen Ditib-Mitglieder müssten sich „von Ankara lösen“.

Wenn die Ditib keine religiöse Organisation ist, dann ist die Katholische Kirche auch nicht christlich geprägt. Wissen diese linken Landesämter nicht, dass es den politischen Islam gibt, dass hier eben Politik und Religion eine Einheit bilden? Kennen sie alle den Koran und die Hadithen nicht, oder wollen sie es einfach nicht wahrhaben? Wie wollen die Verantwortlichen den Muslimen erklären, dass Ditib gar keine Moscheen bauen und ihre Imame darin gar nicht predigen dürfen?

Hier eine Zusammenfassung von Peter Helmes – sozusagen als Nachhilfeunterricht für alle überforderten Landesämter:

In der Diskussion, ob der Islam in Deutschland als Religion anerkannt werden solle, fällt immer wieder das Argument, was man Christen zugestehe, müsse auch für den Islam gelten, nämlich Glaubensfreiheit.

Dabei wird (gerne) übersehen, daß der Islam nicht nur eine religiöse Ideologie ist. Er umfaßt nämlich zugleich die politische Herrschaft – es gibt im Islam also keine Trennung zwischen Staat und „Religion“, während in den demokratischen Staaten eine Trennung von Kirche und Staat besteht. Der „politische Islam“ will in den Staaten regieren und neue „Gottesstaaten“ aufbauen – auch mit Hilfe von Terror (IS), Täuschung („Taqiyya“) und Indoktrinierung.

Schon der Name ist Programm: „Islam“ (arab.) übersetzt bedeutet „Unterwerfung“ (aller unter den Koran.) Diese Unterwerfung durchzieht Theorie und Praxis des Islam. Für Muslime sind Koran und Hadithe heilige Gesetze, die nicht kritisiert oder verändert werden dürfen.

Die wichtigsten Punkte in Kürze:

1.) Religionsfreiheit

Bei uns kann sich jede Religion entfalten, im Islam nicht, also steht Toleranz gegen absolute(!) Intoleranz (z. B. Sharia). Wer nicht Muslim ist, ist „ungläubig“ und muß bekämpft, ja auch getötet werden (es gibt rd. 2.000 Suren und Hadithe, die das befehlen). Und Allah belohnt sie dafür mit 72 Jungfrauen und einem Leben im Paradies.

2.) Der Islam ist die weltliche und geistliche Hoheit eines islamischen Landes

Und wesentlicher: Viele bei uns, auch unter Politikern und Kirchen, verstehen den Selbstverständnis-Dissens nicht: Bei uns gibt es eine verfassungsmäßig Trennung von Staat und Kirche. Im Islam ganz anders: Dort ist „die Kirche“ (Islam) der Staat, also Islam ist weltliche und geistliche Hoheit. Es gibt keine Trennung zw. Kirche und Staat; der erste Ayatollah ist der Chef des Staates und der Regierung. Der Koran bestimmt das religiöse und weltliche Leben, während die Bibel Privatsache ist. Der Moslem darf dann keine von Menschen gemachten Gesetze befolgen, wenn sie dem Koran widersprechen. Schon von daher ist der Islam mit einer Demokratie nicht vereinbar, also auch nicht mit dem Grundgesetz.

3.) Christliche Friedensreligion versus Haß- und Kriegs-Ideologie des Islam

Das Christentum ist eine Friedensreligion (Jesus predigte Liebe und Frieden). Gott ist der Liebende und Verzeihende, auch seinen Feinden gegenüber, auch gegenüber Nicht-Christen, Moslems oder Atheisten. Ganz anders im Islam: Allah liebt und duldet nur die Gläubigen. Er predigt aber Haß und Krieg gegen die Ungläubigen und auch gegen die an nichts Glaubenden. Er ist kein verzeihender, sondern ein Rache-„Gott“.

4.) Der GOTT der Christen ist ein anderer als Allah

Allah ist nicht gleich GOTT – auch wenn tumbe Kirchenfürsten das nicht verstehen wollen und von den „drei monotheistischen Religionen“ sprechen, die alle drei den „gleichen Gott“ anbeteten. Ein großer Unterschied zum Christentum besteht jedoch in der Dreifaltigkeit, die der Islam strikt ablehnt. Der Gott des neuen Testaments, der die Befreiung von den Sünden, Liebe, Vergebung sowie Achtung vor sich selbst und vor seinen Mitmenschen lehrt, ist nicht vergleichbar mit Allah, der Liebe nur für Moslems kennt und für Ungläubige die Todesstrafe.

5.) Verbrechen im Namen des Christentums zu begehen, ist („nur“) eine schwere Sünde, die gebüßt und verziehen werden kann; auf Verbrechen gegen den Islam steht die Todesstrafe

Die von Moslems immer wieder herangezogene Behauptung, auch im Namen des Christentums habe es viele Ungerechtigkeit, Verfolgung und Mord gegeben (z. B. bei den Kreuzzügen oder bei der Inquisition), ist zwar nicht falsch, „vergißt“ aber einen wesentlichen Unterschied: Verbrechen im Namen des Christentums sind nicht durch das Neue Testament gedeckt und verstoßen gegen elementare christliche Glaubensgrundsätze. Wer dagegen verstößt, sündigt (schwer). Wer im Islam die Gebote Allahs befolgt („tötet die Ungläubigen“), wird zwar großzügig belohnt. Wer sie aber nicht befolgt, dem droht die Todesstrafe.

6.) Austritt

Der Islam ist keine „Kirche“ wie z. B. die katholische oder evangelische. Man kann aus diesen Kirchen durch eine einfache Erklärung, ohne „Genehmigung“ und ohne Strafe zu riskieren, austreten. Dies gibt es im Islam nicht. Zum einen hat er nicht die Strukturen unserer Kirchen (Moscheen sind zwar Gebets-, aber auch allgemeine Versammlungsorte der muslimischen Gemeinde). Der „Austritt“ ist zum anderen „Verrat am Islam“, also verboten, worauf die Todesstrafe steht.

@jouwatch

Quelle!:

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