Donnerstag, März 28, 2024
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Ist der Berlin-Anschlag schon vergessen?

Etwas mehr als 4 Monate ist es her, dass ein Tunesier in Berlin 22 Menschen tötete. Kurz darauf schien es ein Umdenken in der deutschen Politik zu geben. In beinahe allen politischen Lagern forderte man eine rigorose Abschiebung der sogenannten „Gefährder“. Nun sind die Stimmen jener, die generelle Abschiebeverbote fordern, laut wie eh und je.

Nach dem 19.12 2016, dem Tag als der islamistische Attentäter Anis Amri 12 Menschen in Berlin tötete, schienen die Probleme mit der Abschiebung von sogenannten „Gefährdern“ auch die oberste Politikerriege erreicht zu haben. Angela Merkel kündigte „eine nationale Kraftanstrengung“ bei Abschiebungen an, Justizminister Maas wollte „Gefährder schneller abschieben“.

Der Tatendrang scheint 4 Monate später abgeflaut zu sein.  Zwar stehen die meisten CDU-Politiker, wie auch Angela Merkel, weiterhin zur Abschiebung von Gefährdern, auch nach Afghanistan – schließlich hat die deutsche Bundesregierung Afghanistan schon vierzig Millionen Euro für Rückkehrprogramme und fünfzig Millionen für die Reintegration zugesichert. Abseits der CDU bildet sich allerdings eine breite Front jener, die ein generelles Abschiebeverbot für Afghanistan vertreten, bestehend aus Politikern der SPD, der Grünen, Vertretern der Kirche und einer Vielzahl von NGOs. Selbst eine Abschiebung von zuletzt nur 15 Afghanen stieß auf bundesweite Kritik und Demonstrationen.

Abschiebestopp für Afghanistan, um das Leben der Betroffenen zu schützen

Auch einzelne Landesregierung stellen sich, was die Abschiebung von Afghanen betrifft, quer. Besonders im Hinblick auf die Tatsache, dass zuletzt zahlreiche afghanische Asylwerber angaben, der islamistischen Terrororganisation Taliban angehört zu haben, erscheint die Forderung nach einem generellen Abschiebeverbot für Afghanen fahrlässig.

Die Grünen von NRW fordert etwa einen generellen Abschiebestopp für Afghanen, selbst wenn es sich dabei um sogenannte Gefährder handelt. In einem Beschluss vom 22. April 2017 fordert sie in Hinblick auf eine bevorstehende Abschiebung von Afghanen ein „Abschiebestopp für Afghanistan, um das Leben der Betroffenen zu schützen.“

Ähnlich agiert die rot-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein, die Abschiebungen nach Afghanistan ausgesetzt hat. Auch die Regierungen von Bremen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zweifeln daran, dass es sichere Regionen in Afghanistan gibt.

Der Bund ist machtlos

In einem Artikel der FAZ  hieß es dazu:

„Das Bundesinnenministerium kann dagegen nichts tun. Wir können nur das Flugzeug stellen, heißt es dort. Denn die Länder dürfen nach dem Aufenthaltsgesetz einen Abschiebestopp von bis zu sechs Monaten verhängen, erst danach muss der Bund einer weiteren Verlängerung zustimmen. Die Länder sind zuständig für den Vollzug des Aufenthaltsrechts. Der Bund erlässt hier zwar die Gesetze, aber die Länder wenden sie an.“

Die rechtlichen Möglichkeiten wären wohl, trotz der Behauptungen der Abschiebegegner, gegeben. Das Bundesverwaltungsgericht hat im März dieses Jahres im Falle zweier islamistischer Gefährder mit algerischer und nigerianischer Staatsangehörigkeit entschieden, dass sie in ihre Heimatländer abgeschoben werden können. Auch in diesen beiden Ländern droht für Delikte, die als terroristisch einzustufen sind, die Todesstrafe.

Beitragsbild: Bernd Schwabe in Hannover (Own work) [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Quelle: Info Direkt

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