Donnerstag, April 25, 2024
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Kein Job wegen Kopftuch: Studentin erhält 2500 Euro

Laut Klagsverband handelt es sich um das erste abgeschlossene Gerichtsverfahren gegen ein Unternehmen wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Religion in Österreich.

Junge Wienerin bekam keinen Job in einem Café, weil sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt – Unternehmen zahlte Schadenersatz

Wien – Eine bekannte Wiener Café-Konditorei hat einer Wiener Studentin 2500 Euro als Schadenersatz bezahlt, weil die junge Frau wegen ihres Kopftuches nicht bei der Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 2)Besetzung eines Jobs berücksichtigt wurde und erfolgreich geklagt hat. Laut Andrea Ludwig vom Klagsverband, die für die Studentin das Verfahren geführt hat, ist es das erste abgeschlossene Gerichtsverfahren gegen ein Unternehmen wegen

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Religion in Österreich, sagte sie dem STANDARD.

Die Studentin, die aus religiösen Gründen Kopftuch trägt, hat sich 2011 als Teilzeit-Servicekraft in einem Café beworben. Auf ihrem Bewerbungsfoto war das Kopftuch deutlich zu erkennen. Eine Mitarbeiterin des Cafés hat sie dann laut Klagsverband angerufen und mitgeteilt, dass die Stelle noch frei sei. Sie müsse aber während der Arbeitszeit ihr Kopftuch ablegen. Dazu erklärte sich die Studentin aber nicht bereit. Für den Job kam sie nicht mehr in Frage.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft wurde nach einem Beratungsgespräch mit der jungen Frau tätig: Eine Diskriminierung bei der Begründung des Arbeitsplatzes aufgrund des Geschlechts oder der Religion ist laut Gleichbehandlungsgesetz nämlich verboten. Der Fall wurde nach einem Schreiben an die Café-Konditorei bei der Gleichbehandlungskommission eingebracht, die eine Diskriminierung feststellte.

Sieben Monatsgelder Schadenersatz

Die Studentin entschied zu klagen. Über Vermittlung von ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) wurde der Klagsverband kontaktiert. Dieser klagte sieben Monatsentgelte als Teilzeit-Servicepersonal als Schadenersatz ein. Das Unternehmen ließ sich laut Ludwig inhaltlich nicht in das Klagsverfahren ein und zahlte die verlangten 2500 Euro, bevor das Verfahren eröffnet wurde. "Immer mehr Musliminnen, die ein Kopftuch tragen, trauen sich, ihre Rechte einzufordern", sagte Ludwig. Die Ungleichbehandlung von Musliminnen werde sichtbarer, das Unrechtsbewusstsein bei den Klägerinnen würde steigen.

Erst vor einem Monat wurde ein ähnlicher Fall aus Oberösterreich bekannt: Eine junge Muslimin wurde bei einem Vorstellungsgespräch bei einem Personalvermittler wegen ihres Kopftuchs diskriminiert. Sie wollte sich für einen Job bei einem Metallverarbeiter bewerben. Dabei soll folgender Satz gefallen sein: ""Wenn Sie den Fetzen runtergeben, dann schauen wir uns das an."

Die Dame klagte mit Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich. Die Gesprächspartnerin der Frau muss wegen Belästigung 1000 Euro Schadenersatz zahlen. Im Fall der beklagten Firma wurde einem außergerichtlichen Vergleich über 550 Euro zugestimmt. Das Verfahren gegen den Unternehmer war aber – anders als im oben genannten Fall – kein beendetes Gerichtsverfahren.

(David Krutzler, derStandard.at, 16.3.2015)

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