Donnerstag, April 25, 2024
StartZARONEWS PresseAgenturKein Verfahren gegen AfD-Abgeordneten wegen „Neger“-Aussage

Kein Verfahren gegen AfD-Abgeordneten wegen „Neger“-Aussage

Bayern/Traunstein – Wie die Staatsanwaltschaft Traunstein am Dienstag in einer Pressemitteilung erklärte, wurden sämtliche Strafanzeigen gegen den AfD- Landtagsabgeordneten Andreas Winhart eingestellt. Die Anzeiger – darunter SPD-Stadtrat Abuzar Erdogan – störten sich an einer Wahlkampfäußerung des AfD-Politikers.

Es wurde kein Ermittlungsverfahren gegen den AfD- Landtagsabgeordneten Andreas Winhart eingeleitet, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Ende September hatte Winhart bei einer Wahlkampfveranstaltung geäußert: „Wenn mich in der Nachbarschaft ein Neger (…) anhustet, dann muss ich wissen, ist er krank oder ist er nicht krank“. Ebenfalls kritisierte Winhart die „Soros-Flotten“ im Mittelmeer. Wer in Zukunft nicht wolle, dass Albaner und Kosovaren als Pflegekräfte ins Haus kämen und dann die Bude ausräumten, müsse die AfD wählen, so Winharts Worte im Wahlkampfmodus.

Unter anderem hatte der Rosenheimer SPD-Stadtrat Abuzar Erdogan Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Winhart hatte sich laut Medienberichten für die Verwendung des Begriffs „Neger“ entschuldigt.

Für die Traunsteiner Behörde war bei der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum Grundrecht der Meinungsfreiheit entscheidend, so die Begründung in einer Pressemitteilung. Demnach genießen Äußerungen im politischen Meinungskampf besonderen Schutz. Insoweit besteht das Recht auf polemische Zuspitzung und zur bewussten Provokation. Bei mehrdeutigen Äußerungen muss eine straflose Bedeutung der Äußerung nachvollziehbar ausgeschlossen werden.

Bei Anwendung dieser Maßstäbe sei der Tatbestand der Volksverhetzung noch nicht als verwirklicht anzusehen. Der Umstand, dass die Äußerungen beleidigend und beschimpfend gegenüber Bevölkerungsgruppen sind, genüge ebenfalls nicht alleine, um den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen. Die Aussagen in Bezug auf schwarzafrikanische Flüchtlinge stehen im Zusammenhang mit weiteren Äußerungen zur Gesundheitspolitik. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich Andreas Winhart für eine gesundheitspolitische Maßnahme aussprechen wollte. Hinsichtlich der Aussage zu den albanischen und kosovarischen Pflegekräften ist zu berücksichtigen, dass diese auf einer Wahlkampfveranstaltung getroffen wurde und keine ausdrückliche Bezeichnung dieser Personen als Straftäter erfolgte, so die Bewertung weiter.

Auch eine Strafbarkeit wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sei nicht belegbar. Seine Äußerung müsse nicht zwingend dahingehend verstanden werden, dass er tatsächlich zum Versenken von Schiffen aufrufen wollte. Aufgrund des Gesamtzusammenhangs kommt auch eine Interpretation der Passage als Aufruf zur Änderung der Flüchtlingspolitik dahingehend, dass weniger Flüchtlinge in Deutschland aufgenommen werden, in Betracht, meint die Traunsteiner Behörde.

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„SPD-Stadtrat Abuzar Erdogan und Konsorten scheitern mit ihren Klagen gegen MdL Andreas Winhart. 
Netter Versuch!  Wir wünschen Ihnen dennoch weiterhin viel Erfolg mit Ihrem Jura-Studium. , so die Grußworte des Facebook-Team Winhart nach der Behördenentscheidung. (SB)

@jouwatch

Quelle!:

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