Donnerstag, April 25, 2024
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Koblenz: Wie ein kranker Rechtsstaat zu Gunsten von Kriminellen entscheiden muss

Koblenz – Die Bildzeitung feierte Dagmar Wünsch vor vier Wochen noch als „Knallhart-Richterin“. Der Grund: Die Richterin des Oberverwaltungsgerichtes hatte bestätigt, dass Vergewaltiger Ali B. (26) in die Türkei abgeschoben werden muss – um andere potenzielle Täter abzuschrecken

Doch nun stellt sich das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz als juristische Provinzposse heraus und offenbart einen kranken Rechtsstaat, für dem vor allem die Türkei wenig Respekt hat. Stichwort „Köterrasse“.

Das „Problem“ liest sich laut Bildzeitung wie folgt: „Während seiner sechsjährigen Haft lief der türkische Pass von Ali B. ab. Daher weigerte sich die Türkei bislang, ihn aufzunehmen.“

Wenn Ali B. den neuen Pass nicht selbst beantragt, müssen dies deutsche Behörden beim türkischen Generalkonsulat tun. Der Skandal: Während dieser Zeit bleibt der 26jährige, der eine 16jährige brutal vergewaltigt hat, in Deutschland „auf freiem Fuß.“

Er soll laut Angaben der Staatsanwaltschaft Mainz unter „Führungsaufsicht.“ Stehen. Im Klartext.  Er wohnt mutmaßlich bei seinen Eltern in der Umgebung von Worms.

Eine Führungsaufsicht ist laut „Gesetz“ bei schweren Sexualstraftaten nach der Haft üblich. Sie wird jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt. So kann der Exhäftling zum Tragen einer Fußfessel genötigt werden.

Das zuständige Landgericht Mainz wollte auf BILD-Anfrage nicht sagen, wie Ali B. konkret überwacht wird.

Vielleicht schaut ja Abschiebegegnerin Malu Dreyer gelegentlich vorbei, und guckt ob der Bub auch brav ist. (KL)

@jouwatch

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