Donnerstag, April 25, 2024
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Köthen: Wie Politik und Medien einen Todesfall verharmlosen

Es dürfe „kein zweites Chemnitz“ geben, hatte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sofort nach dem Tod von Markus B. in Köthen die Linie vorgegeben. Damit meinte er, Proteste gegen die Flüchtlingspolitik wie in Sachsen, seien unbedingt zu verhindern. Kurz darauf verbreiteten die Medien die Nachricht, das Opfer von Köthen sei gar nicht an der Prügelattacke der Afghanen gestorben, sondern an einem „Herzinfarkt“. Jetzt sollte alles ganz harmlos erscheinen. Zufall?

Die Obduktionsergebnisse lagen ungewöhnlich schnell vor. Eilig verkündeten Polizei und Staatsanwaltschaft, der 22-Jährige sei an akutem Herzversagen gestorben, das in keinem kausalen Zusammenhang mit den Schlägen und Tritten der Afghanen stünde. Schon wieder so ein Zufall: Just in dem Moment, in dem die 18 und 20 Jahre alten Täter auf Markus B. einschlagen, versagt sein Herz. Das eine habe aber mit dem anderen nichts zu tun, wird behauptet.

Der „Herzinfarkt“ scheint inzwischen zurückgenommen – nun ist nur noch von „akutem Herzversagen“ die Rede. Liegt es nicht in der Natur des Todes, dass dann das Herz versagt?

Genauso schnell wie die Ergebnisse zur Todesursache präsentiert wurden, riefen die Linksaprtei und die Antifa zur Demo in Köthen auf. Nicht etwa, um Trauer zu bekunden, sondern den Köthenern, hier als „rechter Mob“ bezeichnet, „nicht die Straße zu überlassen“. Die innenpolitische Sprecherin der sachsen-anhaltinischen Links-Fraktion, Henriette Quade, versuchte mit 50 Antifas, den Trauermarsch der Bevölkerung zu verhindern.

Das misslang. Jeder zehnte Köthener war gestern Abend auf der Straße, um zu protestieren. Nach offiziellen Angaben kamen 2500 Menschen zu der Demo. Köthen hat 26.000 Einwohner. Die Teilnehmer zeigten sich ruhig und betroffen, legten Blumen nieder und zündeten Kerzen an. Später brach die Wut sich dann doch Bahn: Als Redner die Medien-Berichte über das angebliche Herzversagen aufgriffen, antwortete die Menge mit „Lügenpresse“-Rufen.

Den als „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ nach Deutschland gekommenen Afghanen wirft die Staatsanwaltschaft nun nur noch Körperverletzung bzw. Körperverletzung mit Todesfolge vor. (WS)

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