Samstag, April 20, 2024
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Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein Verfahren wegen NGO-Gesetz: EU setzt Ungarn weiter unter Druck

Die EU-Kommission leitet bereits das zweite Vertragsverletzungsverfahren innerhalb von drei Monaten gegen Ungarn ein. Das neue ungarische NGO-Gesetz stehe nämlich „nicht in Einklang mit dem EU-Recht“, heißt es von Seiten der Kommission.

Seit Juni müssen ungarische NGOs, die mehr als 24.000 Euro pro Jahr aus dem Ausland erhalten, sich offiziell bei Gericht registrieren lassen und ihre Finanzquellen offenlegen. Zusätzlich müssen sie sich als „Organisation, die Unterstützung aus dem Ausland erhält“, kennzeichnen. NGOs, die das neue Gesetz nicht befolgen, drohen Geldstrafen oder die Schließung.

Gesetz soll für Transparenz sorgen

Die Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orban möchte damit laut Eigenaussage für Transparenz bei den NGOs sorgen. Durch das neue Gesetz solle die Öffentlichkeit anti-ungarische Lobbyinteressen erkennen können.

Geht es nach der EU-Kommission, so steht das NGO-Gesetz „nicht in Einklang mit dem EU-Recht“. Das Gesetz würde „ungebührlich“ in das Recht auf Vereinigungsfreiheit eingreifen. Die EU-Kommission erwartet deshalb innerhalb eines Monats eine Reaktion der ungarischen Behörden. Sollte diese „nicht zufriedenstellend“ ausfallen, werde man vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, soKommissionsvizepräsident Frans Timmermans laut orf.at.

Bereits das zweite Verfahren

Erst im April hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Anlass dafür war das neue Hochschulgesetz und der dadurch entstandene Streit um die vom US-Globalisten George Soros finanzierte Privatuniversität „CEU“ (Info-DIREKT berichtete).

Beitragbild: By European People’s Party (Viktor Orbán) [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

Quelle: Info Direkt

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