Freitag, März 29, 2024
StartPolitikDemütigungKrankenbesuch 2018: Wie geht es der Justiz?

Krankenbesuch 2018: Wie geht es der Justiz?

Lebenslänglich wegen eines quicklebendigen, reichlich theoretischen „Mordopfers“. Aber nur 8,5 Jahre für tatsächlichen Mord. Trotz der sichtbar vorhandenen, gräßlich zugerichteten Leiche einer 15-Jährigen im örtlichen Drogeriemarkt zur üblichen Geschäftszeit zum Beweis. Die Urteile im Namen des Volkes. Oder doch schon im Namen des Regimes?

Um einmal den soziologischen Fachbegriff „Gesellschaften“ zu verwenden, wenn es um frühere Völker geht: In Gesellschaften, in denen Leute Steuersubventionen bekommen dafür, daß sie ihren „wissenschaftlichen Einfluß“ auf die Gesetzgebung für die Menschen verwirklichen können, indem sie ihre Zeit damit verplempern, darüber nachzudenken, ob ein Penis in Wahrheit nicht vielleicht ein Mädchenpimmel ist, anstatt einer gebührlichen Erwerbsarbeit nachzugehen, kann man Inschriften an Gebäuden auch mit Leichtigkeit auswechseln. Wenn man am Reichstag beispielsweise das Wort „Volke“ in „Dem Deutschen Volke“ durch „Merkel“ austauschte, würde der Reichstag rein optisch schon viel besser nach Wirklichkeit aussehen. Richtig schön wird er davon freilich auch nicht.

Ob das mit Frau Merkel wohl noch lange so weitergehen wird? Vielleicht sollte man „Volke“ auch nur durchstreichen und „Merkel“ mit roter Wasserfarbe daneben hinschreiben. Das wäscht der Winterregen von ganz alleine wieder weg.

So wenig überraschend und doch bestürzend ist es, daß in der Untergangsphase dieses Regimes dieselben Erscheinungen zu beobachten sind, die noch jedesmal zu beobachten waren, wenn sich die Mächtigen in realitätsferner Abgeschiedenheit an die Macht klammerten. Die Justiz entwickelt eine gewisse Führungstreue, eine Art Loyalität mit den Klammernden.

„Regime“ darf ich übrigens schreiben, wenn es um Merkels GroKo geht. Sigmar Gabriel, Ex-Vizekanzler der Spezialdemokraten, ist mein Zeuge. Er selbst hat gesagt, die Regierung Trump wolle das deutsche Regime weghaben.

Wer hoch steigt, der tief fällt. Die reine Biomasse des durchschnittlich Mächtigen unterliegt aber denselben physikalischen Gesetzen, wie diejenige des durchschnittlich Ohnmächtigen. In ihrer Angst vor dem Fall wiederum sind alle Menschen gleich. Der tiefste aller Fallvorfälle ist wiederum der, auf den selbst „der Ohnmächtigste unter den Menschen die wenigste Lust“ hat. An dieser Stelle so allerdings nur formuliert, um im neudeutschen Soziologensprech zu bleiben, der schändlicherweise ganz gut verstanden wird. Und zwar „allgemein, mehr so …“

Es bräuchte schon viel Volksferne, oder, um es zeitgemäß auszudrücken, eine „kritisch zu betrachtende emotionale Distanz zwischen den menschlich Gewählten und den Menschen“, um davon überzeugt zu sein, daß es das Volk gutheißt, jemanden für Körperverletzung lebenslänglich wegzusperren – und einen Mörder nach achteinhalb Jahren wieder laufen zu lassen. Sagen wir doch einfach, wie es ist: Da bittet jedes Gerechtigkeitsgefühl schon gleich nach der Urteilsverkündung um seine eigene Begnadigung.

Ein bißchen könnten die Tatfolgen bei einer Verurteilung wohl auch dann noch beachtet werden, wenn die Urteile im Namen des Regimes gefällt werden. Wäre das möglich, vielleicht? Man käme sich als Gesellschaftsteilnehmer mit seiner ganzen Teilhabe nicht so schrecklich entwürdigt und gedemütigt vor. Gesellschaftlich hochgerechnet, würde es auch zu einer vielfältigen Stimmungsverbesserung in der offenen Gemeinschaft der Menschen führen. Ob man die Richter wohl entsprechend bunt anweisen möchte? Ich glaube, man möchte nicht. Und das wiederum wäre der endgültige Verfall der Sitten.

Angler nur mit Angelschein, ein Jagdschein für das Jägerlein, der Führerschein zum Führen muß sein – und am Reichstag „Volk“ zum Schein? – Kann nicht sein. Hinter „Dem Deutschen“ muß „Merkel“ rein.

Wenn in Zukunft die Urteile „im Namen des Deutschen Merkels“ gefällt werden, hat wenigstens äußerlich alles wieder seine rechtsstaatliche Ordnung. Schließlich leben wir in einer verteidigungswürdigen Demokratie, die es vor rechtsfreien Räumen zu bewahren gilt. Weshalb eine Geschwindigkeitsübertretung von 9 km/h in der 120er Zone auf der Autobahn auch 15 Euro kostet im Land, in dem alles mit rechten Dingen zugeht.

Quelle!:

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