Samstag, April 20, 2024
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Krawall-Flüchtling „King Abode“ darf weiter sein Unwesen treiben

Mohamed Youssef T., der sich selbst „King Abode“ nennt, schaffte es als einer der Rädelsführer der Bautzen-Krawalle 2016 deutschlandweit in die Schlagzeilen. Jetzt stand er wieder einmal vor Gericht und zeigte kackfrech den Stinkfinger.

„Ich sehe keine günstige Sozialprognose. Sie sind ein sehr aufbrausender Mensch und waren sogar gegen mich aggressiv“, so Amtsrichter Philip Socher (27) am Donnerstag zu „Krawall-Flüchtling“ King Abode. Der Richter verurteilte ihn laut Bild zu acht Monaten Haft.

Der 21-Jährige „King“ gilt als einer der Anführer der tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Asylbewerbern und Deutschen in Bautzen vor zwei Jahren. Seitdem beschäftigt er immer wieder die Justiz. Fünf Vorstrafen, beleidigende Rap-Videos gegen die Polizei, zahlreiche neue Anklagen mit mehr als 20 Straftaten liegen vor Gericht und warten auf Bearbeitung.

Bei seinem jetzigen Gerichtsauftritt ging es um eine Attacke in der Regionalbahn von Dresden nach Bautzen. Im März vergangenen Jahres hatte der mutmaßlich aus Libyen stammende Mohamed Youssef T. zwei Fahrgäste beleidigt und angegriffen – einem biß er in den Arm. Einsicht zeigte der Straftäter, dessen Asylantrag bereits vor zwei Jahren abgelehnt worden war, nicht, er habe „nur nach Hause gewollt“, erklärte er dem jungen Richter.

Bislang ließ Justizia Milde walten:  Der „Vorstrafen-Sammler“ kam immer glimpflich mit Geldstrafen davon und blieb auf freiem Fuß. Doch gestern wurde er wegen nicht gezahlter 400 Euro kurz vor der Verhandlung verhaftet. Auf einem Foto ist deutlich zu sehen, was er davon hält – er zeigt in Handschellen den Mittelfinger.

Wer jetzt meint, der Straftäter ist erstmal von der Straße, wird eines Besseren belehrt: Obwohl zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt, marschierte der selbsternannte König wieder einmal als freier Mann aus dem Gerichtsgebäude, denn die offene Geldstrafe muss laut Gesetz in das neue Urteil einbezogen werden. Seine Anwältin kündigte bereits gegen die Haftstrafe Berufung an. Mohamed Youssef T. muss erst hinter Gitter, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Sein nächster Prozesstermin steht schon fest: Am 24. Oktober verhandelt das Oberverwaltungsgericht Bautzen über seine Klage gegen die angeordnete Abschiebung. (MS)

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