Freitag, März 29, 2024
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Lageso desolat- Immer mehr Flüchtlinge in Berlin klagen vorm Sozialgericht

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Seit Wochen reißen die Negativmeldungen über das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales nicht ab. In chaotischen Zuständen warten Flüchtlinge teils Monate aufFehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 2) ihre Registrierung. Viele ziehen vor Gericht.

Beim deutschlandweit größten Sozialgericht in Berlin gehen immer mehr Anträge von Flüchtlingen in

Not ein. Wandten sich im September dieses Jahres 24 Antragsteller an das Gericht, waren es im Dezember bereits 149, wie Gerichtssprecher Marcus Howe der Deutschen Presse-Agentur sagte. In dem Zeitraum habe das Gericht insgesamt rund 350 Fälle von Flüchtlingen registriert. „Wir spüren die Brennpunkte der gesellschaftlichen Entwicklung“, sagte Howe.

Es kämen Asylbewerber, die seit Wochen auf ihre Registrierung warten und vorher kein Geld für ihren Lebensunterhalt erhalten oder bereits anerkannte Flüchtlinge, die bei der Auszahlung nicht an die Reihe kommen. „Die Zahl der potenziellen Antragsteller wächst mit jedem Tag, an dem das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) seine Probleme nicht in den Griff bekommt“, meinte Howe. Das überforderte Lageso hinkt seit Monaten beim Registrieren und Unterbringen der Flüchtlinge hinterher, es herrschen teils chaotische Zustände.

Was Flüchtlinge dürfen

  • Betriebliche Ausbildung

    Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.

  • Praktika

    Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.

  • Hochqualifizierte

    Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).


    Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.

  • Nach vier Jahren Aufenthalt

    Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.

Das Berliner Sozialgericht entscheidet auch über strittige Fragen zu Hartz IV, Renten und Schwerbehinderung. Da Eilanträge wie die von Flüchtlingen vorgezogen werden müssen, dauern andere Verfahren länger. Die Zahl der Hartz-IV-Klagen geht zwar weiter zurück, liegt aber mit etwa 20.000 neuen Fällen in diesem Jahr weiter auf hohem Niveau. Howe rechnet wieder mit einem Ansteigen der Hartz-IV-Klagen. „Jeder anerkannte Flüchtling, der keine Arbeit findet, hat Anspruch auf Hartz IV.“ Mit der wachsenden Zahl von Leistungsberechtigten könnten die potenziellen Rechtsstreitigkeiten zunehmen.

 
 
dpa
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Gruß an die, die wissen, daß es bald kippt!!
der Honigmann
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